(1647). Geistlicher Schild gegen geist- und leibliche Gefährlichkeiten allzeit bey sich zu tragen, darin sehr kräftige Segen und Gebethe, so theils von Gott geoffenbaret, von der Kirchen und H.H. Vätern gemacht, und von Urbano VIII. Röm. Pabst approbiert worden; . Mainz: [s.n.
Chicago Style CitationGeistlicher Schild Gegen Geist- Und Leibliche Gefährlichkeiten Allzeit Bey Sich Zu Tragen, Darin Sehr Kräftige Segen Und Gebethe, so Theils Von Gott Geoffenbaret, Von Der Kirchen Und H.H. Vätern Gemacht, Und Von Urbano VIII. Röm. Pabst Approbiert Worden; . Mainz: [s.n, 1647.
MLA CitationGeistlicher Schild Gegen Geist- Und Leibliche Gefährlichkeiten Allzeit Bey Sich Zu Tragen, Darin Sehr Kräftige Segen Und Gebethe, so Theils Von Gott Geoffenbaret, Von Der Kirchen Und H.H. Vätern Gemacht, Und Von Urbano VIII. Röm. Pabst Approbiert Worden; . Mainz: [s.n, 1647.