Leucht, C. L. (1708). Europäischer Staats-Cantzley: Sechster Theil, Darinnen der Stadt Wormbs mit dem Clero und denen fürstlichen bischoflichen Beampten habende Strittigkeiten, dann die pfältzische Religions-Verdrießlichkeit, nebst der falckenhagischen Executions-Sache weitläufftig enthalten. Insonderheit was sowol in der sachsen-coburgischen, als auch in dem mecklenburgischen Succession- und Primogenitur-Recht weiter vorkommen, samt denen chur-cöllnischen Differentien mit dem Dom-Capitul daselbst, in specie aber wegen eingenommener frantzösischer Völcker und in puncto Associationis verschiedener Reichs-Crayse zeithero passiret. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationLeucht, Christian Leonhard. Europäischer Staats-Cantzley: Sechster Theil, Darinnen Der Stadt Wormbs Mit Dem Clero Und Denen Fürstlichen Bischoflichen Beampten Habende Strittigkeiten, Dann Die Pfältzische Religions-Verdrießlichkeit, Nebst Der Falckenhagischen Executions-Sache Weitläufftig Enthalten. Insonderheit Was Sowol in Der Sachsen-coburgischen, Als Auch in Dem Mecklenburgischen Succession- Und Primogenitur-Recht Weiter Vorkommen, Samt Denen Chur-cöllnischen Differentien Mit Dem Dom-Capitul Daselbst, in Specie Aber Wegen Eingenommener Frantzösischer Völcker Und in Puncto Associationis Verschiedener Reichs-Crayse Zeithero Passiret. [S.l.: s.n.], 1708.
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