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Leucht, C. L. (1714). Europäischer Staats-Cantzley: Drey- und zwantzigster Theil, In welchem sowohl die Gravamina des Herrn Wild- und Rhein-Grafens zu Dhaun wider die fürstl. salmische in dem evangelischen Kirchen- und Schul-Wesen unternommene gewaltsame Eingriffe, als auch des hochfürstl. Haußes Holstein-Gottporff in Puncto Restitutionis & Indemnisationis mit der Cron Dännemarck annoch obwaltende Differentien, dann der zwischen der Reichs-Praelatur Petershausen und dem Gottes-Hauß Creutzlingen entstandene Praecedenz-Streit, nebst des Herrn Abbtens zu Wehrden contra Ihro königl. Majest. in Preussen wegen Depossedierung seiner Abbtey Sr. Königl. Majest. in Preussen und denen Limburgischen Allodial-Erben sich hervorgethane Irrungen. Insonderheit, was wegen der ad futuros Tractatus Pacis abzuordnenden Reichs-Deputation, als daselbst auszumachenden Puncti Religionis, zwischen beeden Religions-Verwandten, nicht allein, ohnlängstens geschlossen, sondern auch, was sowol diesfalls zu Utrecht, als bey dem Baadischen Friedens Congress, wegen Erläuterung des 3ten Articuls Pacis Rastadiensis, inter Evangelicos abgehandelt und übergeben worden; dann was sonsten des Baadischen Friedens halber in Comitiis vorgangen. [S.l.: s.n.].

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Leucht, Christian Leonhard. Europäischer Staats-Cantzley: Drey- Und Zwantzigster Theil, In Welchem Sowohl Die Gravamina Des Herrn Wild- Und Rhein-Grafens Zu Dhaun Wider Die Fürstl. Salmische in Dem Evangelischen Kirchen- Und Schul-Wesen Unternommene Gewaltsame Eingriffe, Als Auch Des Hochfürstl. Haußes Holstein-Gottporff in Puncto Restitutionis & Indemnisationis Mit Der Cron Dännemarck Annoch Obwaltende Differentien, Dann Der Zwischen Der Reichs-Praelatur Petershausen Und Dem Gottes-Hauß Creutzlingen Entstandene Praecedenz-Streit, Nebst Des Herrn Abbtens Zu Wehrden Contra Ihro Königl. Majest. in Preussen Wegen Depossedierung Seiner Abbtey Sr. Königl. Majest. in Preussen Und Denen Limburgischen Allodial-Erben Sich Hervorgethane Irrungen. Insonderheit, Was Wegen Der Ad Futuros Tractatus Pacis Abzuordnenden Reichs-Deputation, Als Daselbst Auszumachenden Puncti Religionis, Zwischen Beeden Religions-Verwandten, Nicht Allein, Ohnlängstens Geschlossen, Sondern Auch, Was Sowol Diesfalls Zu Utrecht, Als Bey Dem Baadischen Friedens Congress, Wegen Erläuterung Des 3ten Articuls Pacis Rastadiensis, Inter Evangelicos Abgehandelt Und übergeben Worden; Dann Was Sonsten Des Baadischen Friedens Halber in Comitiis Vorgangen. [S.l.: s.n.], 1714.

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Leucht, Christian Leonhard. Europäischer Staats-Cantzley: Drey- Und Zwantzigster Theil, In Welchem Sowohl Die Gravamina Des Herrn Wild- Und Rhein-Grafens Zu Dhaun Wider Die Fürstl. Salmische in Dem Evangelischen Kirchen- Und Schul-Wesen Unternommene Gewaltsame Eingriffe, Als Auch Des Hochfürstl. Haußes Holstein-Gottporff in Puncto Restitutionis & Indemnisationis Mit Der Cron Dännemarck Annoch Obwaltende Differentien, Dann Der Zwischen Der Reichs-Praelatur Petershausen Und Dem Gottes-Hauß Creutzlingen Entstandene Praecedenz-Streit, Nebst Des Herrn Abbtens Zu Wehrden Contra Ihro Königl. Majest. in Preussen Wegen Depossedierung Seiner Abbtey Sr. Königl. Majest. in Preussen Und Denen Limburgischen Allodial-Erben Sich Hervorgethane Irrungen. Insonderheit, Was Wegen Der Ad Futuros Tractatus Pacis Abzuordnenden Reichs-Deputation, Als Daselbst Auszumachenden Puncti Religionis, Zwischen Beeden Religions-Verwandten, Nicht Allein, Ohnlängstens Geschlossen, Sondern Auch, Was Sowol Diesfalls Zu Utrecht, Als Bey Dem Baadischen Friedens Congress, Wegen Erläuterung Des 3ten Articuls Pacis Rastadiensis, Inter Evangelicos Abgehandelt Und übergeben Worden; Dann Was Sonsten Des Baadischen Friedens Halber in Comitiis Vorgangen. [S.l.: s.n.], 1714.

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