Leucht, C. L., & Kilian, W. P. (1721). Europäischer Staats-Cantzley: Sieben und Dreyßigster Theil, Darinnen sowohl der Stadt Speyer gegen dasiges Hoch-Stifft, als auch derer hoch-gräfl. Häuser Wolffstein und Pappenheim contra die pfaltz-neuburgische Regierung ventilirte alte und neue Religions- &c. Beschwehrden, dann die in dem partenheimischen-leiningen-westerburgischen zu Badenheim und der Untern-Pfaltz deßhalb annoch verwaltende Differentien, vornehmlich aber was zu dieser und anderer Abstellung ex parte Corporis Evangelic. vor fernere Mesures genommen- und an Jhro kayserl. Majestät vorgestellet, auch ratione Augmenti Cameralis in Comitiis verabhandelt- und sonsten bey Erwehl- und Crönung Ihro hochfürstl. Durchl. des Herrn Erb-Printzens von Hessen-Cassel zum Cönig in Schweden beobachtet und vollzogen worden? ordentlich inserirt zu finden. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationLeucht, Christian Leonhard, and Wolfgang Philipp Kilian. Europäischer Staats-Cantzley: Sieben Und Dreyßigster Theil, Darinnen Sowohl Der Stadt Speyer Gegen Dasiges Hoch-Stifft, Als Auch Derer Hoch-gräfl. Häuser Wolffstein Und Pappenheim Contra Die Pfaltz-neuburgische Regierung Ventilirte Alte Und Neue Religions- &c. Beschwehrden, Dann Die in Dem Partenheimischen-leiningen-westerburgischen Zu Badenheim Und Der Untern-Pfaltz Deßhalb Annoch Verwaltende Differentien, Vornehmlich Aber Was Zu Dieser Und Anderer Abstellung Ex Parte Corporis Evangelic. Vor Fernere Mesures Genommen- Und an Jhro Kayserl. Majestät Vorgestellet, Auch Ratione Augmenti Cameralis in Comitiis Verabhandelt- Und Sonsten Bey Erwehl- Und Crönung Ihro Hochfürstl. Durchl. Des Herrn Erb-Printzens Von Hessen-Cassel Zum Cönig in Schweden Beobachtet Und Vollzogen Worden? Ordentlich Inserirt Zu Finden. [S.l.: s.n.], 1721.
MLA CitationLeucht, Christian Leonhard, and Wolfgang Philipp Kilian. Europäischer Staats-Cantzley: Sieben Und Dreyßigster Theil, Darinnen Sowohl Der Stadt Speyer Gegen Dasiges Hoch-Stifft, Als Auch Derer Hoch-gräfl. Häuser Wolffstein Und Pappenheim Contra Die Pfaltz-neuburgische Regierung Ventilirte Alte Und Neue Religions- &c. Beschwehrden, Dann Die in Dem Partenheimischen-leiningen-westerburgischen Zu Badenheim Und Der Untern-Pfaltz Deßhalb Annoch Verwaltende Differentien, Vornehmlich Aber Was Zu Dieser Und Anderer Abstellung Ex Parte Corporis Evangelic. Vor Fernere Mesures Genommen- Und an Jhro Kayserl. Majestät Vorgestellet, Auch Ratione Augmenti Cameralis in Comitiis Verabhandelt- Und Sonsten Bey Erwehl- Und Crönung Ihro Hochfürstl. Durchl. Des Herrn Erb-Printzens Von Hessen-Cassel Zum Cönig in Schweden Beobachtet Und Vollzogen Worden? Ordentlich Inserirt Zu Finden. [S.l.: s.n.], 1721.