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Leucht, C. L. (1722). Europäischer Staats-Cantzley: Neun- und Dreyssigster Theil, In welchem der Evangelisch-Lutherischen und Reformirten in Zweybrücken verglichene Differentien, zusamt der Bärenthaler und Berchtoldsgader Emigranten, dann der dadenheimisch-gehmisch- und gemmingischen- wie auch pfältzischen- Religions-Angelegenheit mit des löblichen evangelischen Corporis weitern Gegenverfassungen. Insonderheit aber die occasione der limburgischen an Preussen conferirten Exceptanz, mehrers erörterte Frage: Ob nach erloschenen Manns-Stamm das Jus Sessionis & Voti in Comitiis, zu denen Feudal- oder Allodial-Objectis gehöre? auch annebst, was in der Cameral-Augmentation-Materie, item an denen hessen-cassel-rheinfelsischen und mecklenburgischen Differentien ferner passiret, umständlich begriffen. [S.l.: s.n.].

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Leucht, Christian Leonhard. Europäischer Staats-Cantzley: Neun- Und Dreyssigster Theil, In Welchem Der Evangelisch-Lutherischen Und Reformirten in Zweybrücken Verglichene Differentien, Zusamt Der Bärenthaler Und Berchtoldsgader Emigranten, Dann Der Dadenheimisch-gehmisch- Und Gemmingischen- Wie Auch Pfältzischen- Religions-Angelegenheit Mit Des Löblichen Evangelischen Corporis Weitern Gegenverfassungen. Insonderheit Aber Die Occasione Der Limburgischen an Preussen Conferirten Exceptanz, Mehrers Erörterte Frage: Ob Nach Erloschenen Manns-Stamm Das Jus Sessionis & Voti in Comitiis, Zu Denen Feudal- Oder Allodial-Objectis Gehöre? Auch Annebst, Was in Der Cameral-Augmentation-Materie, Item an Denen Hessen-cassel-rheinfelsischen Und Mecklenburgischen Differentien Ferner Passiret, Umständlich Begriffen. [S.l.: s.n.], 1722.

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Leucht, Christian Leonhard. Europäischer Staats-Cantzley: Neun- Und Dreyssigster Theil, In Welchem Der Evangelisch-Lutherischen Und Reformirten in Zweybrücken Verglichene Differentien, Zusamt Der Bärenthaler Und Berchtoldsgader Emigranten, Dann Der Dadenheimisch-gehmisch- Und Gemmingischen- Wie Auch Pfältzischen- Religions-Angelegenheit Mit Des Löblichen Evangelischen Corporis Weitern Gegenverfassungen. Insonderheit Aber Die Occasione Der Limburgischen an Preussen Conferirten Exceptanz, Mehrers Erörterte Frage: Ob Nach Erloschenen Manns-Stamm Das Jus Sessionis & Voti in Comitiis, Zu Denen Feudal- Oder Allodial-Objectis Gehöre? Auch Annebst, Was in Der Cameral-Augmentation-Materie, Item an Denen Hessen-cassel-rheinfelsischen Und Mecklenburgischen Differentien Ferner Passiret, Umständlich Begriffen. [S.l.: s.n.], 1722.

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