Manesson-Mallet, A., & Zesen, P. v. (1672). Kriegsarbeit Oder Neuer Festungsbau: So wohl der Lehrsatzmäßige, als Unlehrsatzmäßige, in drei Teilen abgehandelt : Nähmlich im Ersten, vom Anlegen, und Bauen der Lehrsatzmäßigen Oerter, Festungen, und Aussenwerke, so wohl auf das Papier, als auf das Feld; mit der Weise allerlei flache Grundrisse zu ziehen, und die bemauerten Städte, nicht allein in Flächen, Tählern, Sümpfen, oder auf Bergen, sondern auch in Flüßenden oder Stehenden Wassern, oder aber an der See, zu befestigen: Darnach im zweiten, von unterschiedlichen Lehrsätzen allerhand Städte nach der Kriegsbaumeister, Errards, Marollois, Freitags, Steviens, Dögens, Sardi, Seville, Fabers, und des Gravens von Pagan, Befestigungsweise, mit Festungswerken zu versehen; da zugleich zwischen ihrem, und hiesigem, in diesem Werke begriffenem Festungsbau eine Vergleichung angestellet wird: Und dan im letzten, von der Kunde des Zeuges, welcher zum aufführen der Wälle, Brustwehren, und Mantelwerke an den Städten dienet, wie auch von den Mitteln, sich alda wider allerhand Anfälle zu beschirmen; und von der Weise Städte zu belägern, die belägerten zu besiessen, Laufgräben zu machen, und Sturm zu lauffen; ja endlich von Anordnung der Läger, und handhabung Neuer Befehle. Amsterdam: bei Jakob von Meurs, Buchhändlern und Kupferstechern.
Chicago Style CitationManesson-Mallet, Allain, and Philipp von Zesen. Kriegsarbeit Oder Neuer Festungsbau: So Wohl Der Lehrsatzmäßige, Als Unlehrsatzmäßige, in Drei Teilen Abgehandelt : Nähmlich Im Ersten, Vom Anlegen, Und Bauen Der Lehrsatzmäßigen Oerter, Festungen, Und Aussenwerke, so Wohl Auf Das Papier, Als Auf Das Feld; Mit Der Weise Allerlei Flache Grundrisse Zu Ziehen, Und Die Bemauerten Städte, Nicht Allein in Flächen, Tählern, Sümpfen, Oder Auf Bergen, Sondern Auch in Flüßenden Oder Stehenden Wassern, Oder Aber an Der See, Zu Befestigen: Darnach Im Zweiten, Von Unterschiedlichen Lehrsätzen Allerhand Städte Nach Der Kriegsbaumeister, Errards, Marollois, Freitags, Steviens, Dögens, Sardi, Seville, Fabers, Und Des Gravens Von Pagan, Befestigungsweise, Mit Festungswerken Zu Versehen; Da Zugleich Zwischen Ihrem, Und Hiesigem, in Diesem Werke Begriffenem Festungsbau Eine Vergleichung Angestellet Wird: Und Dan Im Letzten, Von Der Kunde Des Zeuges, Welcher Zum Aufführen Der Wälle, Brustwehren, Und Mantelwerke an Den Städten Dienet, Wie Auch Von Den Mitteln, Sich Alda Wider Allerhand Anfälle Zu Beschirmen; Und Von Der Weise Städte Zu Belägern, Die Belägerten Zu Besiessen, Laufgräben Zu Machen, Und Sturm Zu Lauffen; Ja Endlich Von Anordnung Der Läger, Und Handhabung Neuer Befehle. Amsterdam: bei Jakob von Meurs, Buchhändlern und Kupferstechern, 1672.
MLA CitationManesson-Mallet, Allain, and Philipp von Zesen. Kriegsarbeit Oder Neuer Festungsbau: So Wohl Der Lehrsatzmäßige, Als Unlehrsatzmäßige, in Drei Teilen Abgehandelt : Nähmlich Im Ersten, Vom Anlegen, Und Bauen Der Lehrsatzmäßigen Oerter, Festungen, Und Aussenwerke, so Wohl Auf Das Papier, Als Auf Das Feld; Mit Der Weise Allerlei Flache Grundrisse Zu Ziehen, Und Die Bemauerten Städte, Nicht Allein in Flächen, Tählern, Sümpfen, Oder Auf Bergen, Sondern Auch in Flüßenden Oder Stehenden Wassern, Oder Aber an Der See, Zu Befestigen: Darnach Im Zweiten, Von Unterschiedlichen Lehrsätzen Allerhand Städte Nach Der Kriegsbaumeister, Errards, Marollois, Freitags, Steviens, Dögens, Sardi, Seville, Fabers, Und Des Gravens Von Pagan, Befestigungsweise, Mit Festungswerken Zu Versehen; Da Zugleich Zwischen Ihrem, Und Hiesigem, in Diesem Werke Begriffenem Festungsbau Eine Vergleichung Angestellet Wird: Und Dan Im Letzten, Von Der Kunde Des Zeuges, Welcher Zum Aufführen Der Wälle, Brustwehren, Und Mantelwerke an Den Städten Dienet, Wie Auch Von Den Mitteln, Sich Alda Wider Allerhand Anfälle Zu Beschirmen; Und Von Der Weise Städte Zu Belägern, Die Belägerten Zu Besiessen, Laufgräben Zu Machen, Und Sturm Zu Lauffen; Ja Endlich Von Anordnung Der Läger, Und Handhabung Neuer Befehle. Amsterdam: bei Jakob von Meurs, Buchhändlern und Kupferstechern, 1672.