Pütter, J. S. (1795). Flüchtige Bemerkungen über das rechtliche Gutachten,die Uebergabe der Festung Mannheim an den Reichsfeind betreffend: Ebenfalls den Göttingisches Professoren ... Pütter und ... von Martens zu öffentlicher Prüfung gewidmet : Flüchtige Gegenbemerkung über die Vertheidigungsschrift; welche enthält: Da es in den Umständen lag die Festung Mahhheim an den Reichsfeind zu übergeben. Allen Gutgesinnten Feutschen gewidmet. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationPütter, Johann Stephan. Flüchtige Bemerkungen über Das Rechtliche Gutachten,die Uebergabe Der Festung Mannheim an Den Reichsfeind Betreffend: Ebenfalls Den Göttingisches Professoren ... Pütter Und ... Von Martens Zu öffentlicher Prüfung Gewidmet : Flüchtige Gegenbemerkung über Die Vertheidigungsschrift; Welche Enthält: Da Es in Den Umständen Lag Die Festung Mahhheim an Den Reichsfeind Zu übergeben. Allen Gutgesinnten Feutschen Gewidmet. [S.l.: s.n.], 1795.
MLA CitationPütter, Johann Stephan. Flüchtige Bemerkungen über Das Rechtliche Gutachten,die Uebergabe Der Festung Mannheim an Den Reichsfeind Betreffend: Ebenfalls Den Göttingisches Professoren ... Pütter Und ... Von Martens Zu öffentlicher Prüfung Gewidmet : Flüchtige Gegenbemerkung über Die Vertheidigungsschrift; Welche Enthält: Da Es in Den Umständen Lag Die Festung Mahhheim an Den Reichsfeind Zu übergeben. Allen Gutgesinnten Feutschen Gewidmet. [S.l.: s.n.], 1795.