Goetze, M. (1629). Nohtwendige Vercheidigung, Des heiligen Römischen Reichs Evangelischer Chur-Fürsten vnd Stände Aug Apffels: Nemlich der wahren, reinen, vngeänderten, Kayser Carln dem fünfften Höchstlöblichster Gedächtniß, Anno 1530 vbergebenen Augspurgischen Confession vnd des auff dieselbe gerichteten hochverpoenten Religion Frieds. Mit gründtlicher Ausführung, Daß weder Höchst, Hoch, vnd Wolermelte Churfürsten, vnd Stände, noch deroselben trewe Theologen in einem einigen Articul von gedachter wahrer Augspurgischen Confession abgewichen, dahero auch des heilsamen Religion Friedens sich nicht verlustig gemachet haben. Auff sonderbaren gnädigsten Befelsch, Des Durchlauchtigsten Fürsten vnd Herrn, Herrn Johann Georgens, Hertzogen zu Sachsen, Gülich, Cleve vnd Berg, des Heiligen Römischen Reichs Ertzmarschallens vnd Chur-Fürstens, Landgraffens in Düringen, Marggraffens zu Meissen, Burggraffens zu Magdeburg, Graffens zu der Marck vnd Ravensburg, Herrens zu Ravenstein ec. Verfasser, Vnd zur Ableinung der Jesuitischen hin vnd wider ausgesprengten Lästerungen vnd Beschmitzungen in Druck gegeben. Leipzig: In Verlegung Zachar. Schürers, vnd Matth. Götzens, Gedruckt bey Gregorio Ritzsch.
Chicago Style CitationGoetze, Matthias. Nohtwendige Vercheidigung, Des Heiligen Römischen Reichs Evangelischer Chur-Fürsten Vnd Stände Aug Apffels: Nemlich Der Wahren, Reinen, Vngeänderten, Kayser Carln Dem Fünfften Höchstlöblichster Gedächtniß, Anno 1530 Vbergebenen Augspurgischen Confession Vnd Des Auff Dieselbe Gerichteten Hochverpoenten Religion Frieds. Mit Gründtlicher Ausführung, Daß Weder Höchst, Hoch, Vnd Wolermelte Churfürsten, Vnd Stände, Noch Deroselben Trewe Theologen in Einem Einigen Articul Von Gedachter Wahrer Augspurgischen Confession Abgewichen, Dahero Auch Des Heilsamen Religion Friedens Sich Nicht Verlustig Gemachet Haben. Auff Sonderbaren Gnädigsten Befelsch, Des Durchlauchtigsten Fürsten Vnd Herrn, Herrn Johann Georgens, Hertzogen Zu Sachsen, Gülich, Cleve Vnd Berg, Des Heiligen Römischen Reichs Ertzmarschallens Vnd Chur-Fürstens, Landgraffens in Düringen, Marggraffens Zu Meissen, Burggraffens Zu Magdeburg, Graffens Zu Der Marck Vnd Ravensburg, Herrens Zu Ravenstein Ec. Verfasser, Vnd Zur Ableinung Der Jesuitischen Hin Vnd Wider Ausgesprengten Lästerungen Vnd Beschmitzungen in Druck Gegeben. Leipzig: In Verlegung Zachar. Schürers, vnd Matth. Götzens, Gedruckt bey Gregorio Ritzsch, 1629.
MLA CitationGoetze, Matthias. Nohtwendige Vercheidigung, Des Heiligen Römischen Reichs Evangelischer Chur-Fürsten Vnd Stände Aug Apffels: Nemlich Der Wahren, Reinen, Vngeänderten, Kayser Carln Dem Fünfften Höchstlöblichster Gedächtniß, Anno 1530 Vbergebenen Augspurgischen Confession Vnd Des Auff Dieselbe Gerichteten Hochverpoenten Religion Frieds. Mit Gründtlicher Ausführung, Daß Weder Höchst, Hoch, Vnd Wolermelte Churfürsten, Vnd Stände, Noch Deroselben Trewe Theologen in Einem Einigen Articul Von Gedachter Wahrer Augspurgischen Confession Abgewichen, Dahero Auch Des Heilsamen Religion Friedens Sich Nicht Verlustig Gemachet Haben. Auff Sonderbaren Gnädigsten Befelsch, Des Durchlauchtigsten Fürsten Vnd Herrn, Herrn Johann Georgens, Hertzogen Zu Sachsen, Gülich, Cleve Vnd Berg, Des Heiligen Römischen Reichs Ertzmarschallens Vnd Chur-Fürstens, Landgraffens in Düringen, Marggraffens Zu Meissen, Burggraffens Zu Magdeburg, Graffens Zu Der Marck Vnd Ravensburg, Herrens Zu Ravenstein Ec. Verfasser, Vnd Zur Ableinung Der Jesuitischen Hin Vnd Wider Ausgesprengten Lästerungen Vnd Beschmitzungen in Druck Gegeben. Leipzig: In Verlegung Zachar. Schürers, vnd Matth. Götzens, Gedruckt bey Gregorio Ritzsch, 1629.