(1548). Gemeine Stymmen Von der Müntze: So Im M.D.XXX. Jahr, Bey zeit Hertzog Georgen zu Sachsen etc. nach gehabten Rath der Landstände, Im Hause vnnd Fürstenthumb zu Sachsen etc. auss gangen, vnd beschlossen, das es Ehrlicher vnd zutreglicher sey, die alten gute Müntz zu behalten, dann geringere anzunemen . . Leipzig: Valentin Bapst.
Chicago Style CitationGemeine Stymmen Von Der Müntze: So Im M.D.XXX. Jahr, Bey Zeit Hertzog Georgen Zu Sachsen Etc. Nach Gehabten Rath Der Landstände, Im Hause Vnnd Fürstenthumb Zu Sachsen Etc. Auss Gangen, Vnd Beschlossen, Das Es Ehrlicher Vnd Zutreglicher Sey, Die Alten Gute Müntz Zu Behalten, Dann Geringere Anzunemen . . Leipzig: Valentin Bapst, 1548.
MLA CitationGemeine Stymmen Von Der Müntze: So Im M.D.XXX. Jahr, Bey Zeit Hertzog Georgen Zu Sachsen Etc. Nach Gehabten Rath Der Landstände, Im Hause Vnnd Fürstenthumb Zu Sachsen Etc. Auss Gangen, Vnd Beschlossen, Das Es Ehrlicher Vnd Zutreglicher Sey, Die Alten Gute Müntz Zu Behalten, Dann Geringere Anzunemen . . Leipzig: Valentin Bapst, 1548.