(1746). Specification Deren jenigen fremden Gold- und Silbersorten, welche zwar noch ferner in denen Kayserl. Königl. Erb-Landen frey auszugeben, und anzunehmen ... erlaubet werden, jedoch, vom ersten Juli 1746. anzufangen, nicht anders, als in dem hierunter ausgewiesenen Werth. [Brno: dědici Jakuba Max. Svobody.
Chicago Style CitationSpecification Deren Jenigen Fremden Gold- Und Silbersorten, Welche Zwar Noch Ferner in Denen Kayserl. Königl. Erb-Landen Frey Auszugeben, Und Anzunehmen ... Erlaubet Werden, Jedoch, Vom Ersten Juli 1746. Anzufangen, Nicht Anders, Als in Dem Hierunter Ausgewiesenen Werth. [Brno: dědici Jakuba Max. Svobody, 1746.
MLA CitationSpecification Deren Jenigen Fremden Gold- Und Silbersorten, Welche Zwar Noch Ferner in Denen Kayserl. Königl. Erb-Landen Frey Auszugeben, Und Anzunehmen ... Erlaubet Werden, Jedoch, Vom Ersten Juli 1746. Anzufangen, Nicht Anders, Als in Dem Hierunter Ausgewiesenen Werth. [Brno: dědici Jakuba Max. Svobody, 1746.