Christoph, H. v. W. (1551). Form vnd Instruction welcher gestalt Burgermeister vnd die Gericht, den Amptleütten, Waldtuögt, Vorstmeistern vnnd Dienern, so verrechtnete ämpter tragen, über jre jarrechnungen vrkund vnd kundtschafft geben sollen. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationChristoph, Herzog von Württemberg. Form Vnd Instruction Welcher Gestalt Burgermeister Vnd Die Gericht, Den Amptleütten, Waldtuögt, Vorstmeistern Vnnd Dienern, so Verrechtnete ämpter Tragen, über Jre Jarrechnungen Vrkund Vnd Kundtschafft Geben Sollen. [S.l.: s.n.], 1551.
MLA CitationChristoph, Herzog von Württemberg. Form Vnd Instruction Welcher Gestalt Burgermeister Vnd Die Gericht, Den Amptleütten, Waldtuögt, Vorstmeistern Vnnd Dienern, so Verrechtnete ämpter Tragen, über Jre Jarrechnungen Vrkund Vnd Kundtschafft Geben Sollen. [S.l.: s.n.], 1551.