Knaust, H. (1561). Von Iniurien, Schmahe, zůgefügtem spott, hohn vnd verachtunge, sonderlich auff den fall, wenn der Iniuriant oder Schmäher, wider seinen danck vnd willen, zuklagen, oder sein verwenten vnnütz maul hernach zuhalten, bezwungen werden kan . Franckfort a. M.: Christian Egenolffs Erben.
Chicago Style CitationKnaust, Heinrich. Von Iniurien, Schmahe, Zůgefügtem Spott, Hohn Vnd Verachtunge, Sonderlich Auff Den Fall, Wenn Der Iniuriant Oder Schmäher, Wider Seinen Danck Vnd Willen, Zuklagen, Oder Sein Verwenten Vnnütz Maul Hernach Zuhalten, Bezwungen Werden Kan . Franckfort a. M.: Christian Egenolffs Erben, 1561.
MLA CitationKnaust, Heinrich. Von Iniurien, Schmahe, Zůgefügtem Spott, Hohn Vnd Verachtunge, Sonderlich Auff Den Fall, Wenn Der Iniuriant Oder Schmäher, Wider Seinen Danck Vnd Willen, Zuklagen, Oder Sein Verwenten Vnnütz Maul Hernach Zuhalten, Bezwungen Werden Kan . Franckfort a. M.: Christian Egenolffs Erben, 1561.