Behamb, J. F., & Schade, F. H. (1715). I. Neu revidirt- und mit 117. auserlesenen decidirten Casibus, auch resolvirten Rechts-Fragen, vermehrt und verbessertes Roß-Tauscher-Recht: Nebst einen Anhang unterschiedener kurtzen Fragen, Aus Joan. Wilhelmi Rövenstrunck, J.U.D. Meditationibus Aedilitiis gezogen. II. Das neu angefügte und annectirte Roß-Ausleiher-Recht, Derer Pferde, so entweder zur Freundschafft und allerdings umsonst, oder aber gegen gedingten Lohn Miethweiß zu dienen pflegen, Welches Aus 59. decidirten Casibus und resolvirten Rechts-Fragen applicirter massen gantz klar kan erlernet werden, auch hin und wieder mit unterschiedenen Anmerckungen und III. Den benöthigten Fuhr-Manns-Recht, Vermehret hat Salander [pseud. Schade, Franz Henning]. Francofurti ; et Lipsiae: Sumpt. Hieronymi Philippi Ritschelii, Bibliop.
Chicago Style CitationBehamb, Johann Ferdinand, and Franz Heinrich Schade. I. Neu Revidirt- Und Mit 117. Auserlesenen Decidirten Casibus, Auch Resolvirten Rechts-Fragen, Vermehrt Und Verbessertes Roß-Tauscher-Recht: Nebst Einen Anhang Unterschiedener Kurtzen Fragen, Aus Joan. Wilhelmi Rövenstrunck, J.U.D. Meditationibus Aedilitiis Gezogen. II. Das Neu Angefügte Und Annectirte Roß-Ausleiher-Recht, Derer Pferde, so Entweder Zur Freundschafft Und Allerdings Umsonst, Oder Aber Gegen Gedingten Lohn Miethweiß Zu Dienen Pflegen, Welches Aus 59. Decidirten Casibus Und Resolvirten Rechts-Fragen Applicirter Massen Gantz Klar Kan Erlernet Werden, Auch Hin Und Wieder Mit Unterschiedenen Anmerckungen Und III. Den Benöthigten Fuhr-Manns-Recht, Vermehret Hat Salander [pseud. Schade, Franz Henning]. Francofurti ; et Lipsiae: Sumpt. Hieronymi Philippi Ritschelii, Bibliop, 1715.
MLA CitationBehamb, Johann Ferdinand, and Franz Heinrich Schade. I. Neu Revidirt- Und Mit 117. Auserlesenen Decidirten Casibus, Auch Resolvirten Rechts-Fragen, Vermehrt Und Verbessertes Roß-Tauscher-Recht: Nebst Einen Anhang Unterschiedener Kurtzen Fragen, Aus Joan. Wilhelmi Rövenstrunck, J.U.D. Meditationibus Aedilitiis Gezogen. II. Das Neu Angefügte Und Annectirte Roß-Ausleiher-Recht, Derer Pferde, so Entweder Zur Freundschafft Und Allerdings Umsonst, Oder Aber Gegen Gedingten Lohn Miethweiß Zu Dienen Pflegen, Welches Aus 59. Decidirten Casibus Und Resolvirten Rechts-Fragen Applicirter Massen Gantz Klar Kan Erlernet Werden, Auch Hin Und Wieder Mit Unterschiedenen Anmerckungen Und III. Den Benöthigten Fuhr-Manns-Recht, Vermehret Hat Salander [pseud. Schade, Franz Henning]. Francofurti ; et Lipsiae: Sumpt. Hieronymi Philippi Ritschelii, Bibliop, 1715.