Spener, J. C. (1723). Teutsches Ivs Pvblicvm oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs vollständige Staats-Rechts Lehre: Welche in XVI. Büchern Alle in dem Teutschen Iure publico sonsten zufällige Vormenlich, und ins besondere, die von andern Publicisten entweder gar vorbeygelassene, oder nicht nach Würden verhandelte Materien, als nahmentlich ... Jn beqvemer Ordnung und Methode vorstellig machet ... Denen an beqvemen Orten die gehörige Register beygefüget sind absondert. [Erster Theil, Erstes Buch]. Franckfurt ; und Leipzig: Verlegts George Marcus Knoche.
Chicago Style CitationSpener, Jacob Carl. Teutsches Ivs Pvblicvm Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständige Staats-Rechts Lehre: Welche in XVI. Büchern Alle in Dem Teutschen Iure Publico Sonsten Zufällige Vormenlich, Und Ins Besondere, Die Von Andern Publicisten Entweder Gar Vorbeygelassene, Oder Nicht Nach Würden Verhandelte Materien, Als Nahmentlich ... Jn Beqvemer Ordnung Und Methode Vorstellig Machet ... Denen an Beqvemen Orten Die Gehörige Register Beygefüget Sind Absondert. [Erster Theil, Erstes Buch]. Franckfurt ; und Leipzig: Verlegts George Marcus Knoche, 1723.
MLA CitationSpener, Jacob Carl. Teutsches Ivs Pvblicvm Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständige Staats-Rechts Lehre: Welche in XVI. Büchern Alle in Dem Teutschen Iure Publico Sonsten Zufällige Vormenlich, Und Ins Besondere, Die Von Andern Publicisten Entweder Gar Vorbeygelassene, Oder Nicht Nach Würden Verhandelte Materien, Als Nahmentlich ... Jn Beqvemer Ordnung Und Methode Vorstellig Machet ... Denen an Beqvemen Orten Die Gehörige Register Beygefüget Sind Absondert. [Erster Theil, Erstes Buch]. Franckfurt ; und Leipzig: Verlegts George Marcus Knoche, 1723.