Spener, J. C. (1727). Teutschen Ivris Pvblici oder des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständiger Staats-Rechts Lehre: Jn welchen Die Vicariats-Rechte/ wie auch des Römischen Königs/ und der Käyserin, Stand und Befügnisse, fürgestellet, Und mit den bündigsten Beweisen durchgängig besetzet werden: Nebst einem vollständigen Register Der wichtigsten in dem Vierdten, Fünfften und Sechsten, Theil befindlichen Sachen. Sechster Theil, Jn sich haltend Derselben Vierdten Buchs neundtes und übrige Capitel. Franckfurt ; und Leipzig: verlegts George Marcus Knoche.
Chicago Style CitationSpener, Jacob Carl. Teutschen Ivris Pvblici Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständiger Staats-Rechts Lehre: Jn Welchen Die Vicariats-Rechte/ Wie Auch Des Römischen Königs/ Und Der Käyserin, Stand Und Befügnisse, Fürgestellet, Und Mit Den Bündigsten Beweisen Durchgängig Besetzet Werden: Nebst Einem Vollständigen Register Der Wichtigsten in Dem Vierdten, Fünfften Und Sechsten, Theil Befindlichen Sachen. Sechster Theil, Jn Sich Haltend Derselben Vierdten Buchs Neundtes Und übrige Capitel. Franckfurt ; und Leipzig: verlegts George Marcus Knoche, 1727.
MLA CitationSpener, Jacob Carl. Teutschen Ivris Pvblici Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Vollständiger Staats-Rechts Lehre: Jn Welchen Die Vicariats-Rechte/ Wie Auch Des Römischen Königs/ Und Der Käyserin, Stand Und Befügnisse, Fürgestellet, Und Mit Den Bündigsten Beweisen Durchgängig Besetzet Werden: Nebst Einem Vollständigen Register Der Wichtigsten in Dem Vierdten, Fünfften Und Sechsten, Theil Befindlichen Sachen. Sechster Theil, Jn Sich Haltend Derselben Vierdten Buchs Neundtes Und übrige Capitel. Franckfurt ; und Leipzig: verlegts George Marcus Knoche, 1727.