Lünig, J. C. (1732). Codex Germaniae diplomaticus: Worinnen Viele vortreffliche, und zum Theil noch niemahls zum Vorschein gekommene, auch zur Illustration der Teutschen Reichs-Historie und Juris Publici, höchstnöthige Documenta enthalten sind, Welche die Röm. Kayserl. Majestät, Auch Chur-Fürsten und Stände des Heil. Römischen Reichs, sowohl insgemein, als insonderheit, Jngleichen Die freye Reichs-Ritterschafft, Wie auch Unterschiedene Hansee- und Municipal-Städte, Und endlich Einige Provincien und Landschafften, welche vor Zeiten zu Teutschland gehöret, concerniren, Und weder Jn dem Teutschen Reichs-Archiv, Noch Dessen Continuationen und Spicilegiis zu befinden, bey solchen aber sehr nütz- ja unentbehrlich sind, Nebst Elenchis und einem Haupt-Register. [I. Theil]. Franckfurt ; und Leipzig: Bey Friedrich Lanckischens Erben.
Chicago Style CitationLünig, Johann Christian. Codex Germaniae Diplomaticus: Worinnen Viele Vortreffliche, Und Zum Theil Noch Niemahls Zum Vorschein Gekommene, Auch Zur Illustration Der Teutschen Reichs-Historie Und Juris Publici, Höchstnöthige Documenta Enthalten Sind, Welche Die Röm. Kayserl. Majestät, Auch Chur-Fürsten Und Stände Des Heil. Römischen Reichs, Sowohl Insgemein, Als Insonderheit, Jngleichen Die Freye Reichs-Ritterschafft, Wie Auch Unterschiedene Hansee- Und Municipal-Städte, Und Endlich Einige Provincien Und Landschafften, Welche Vor Zeiten Zu Teutschland Gehöret, Concerniren, Und Weder Jn Dem Teutschen Reichs-Archiv, Noch Dessen Continuationen Und Spicilegiis Zu Befinden, Bey Solchen Aber Sehr Nütz- Ja Unentbehrlich Sind, Nebst Elenchis Und Einem Haupt-Register. [I. Theil]. Franckfurt ; und Leipzig: Bey Friedrich Lanckischens Erben, 1732.
MLA CitationLünig, Johann Christian. Codex Germaniae Diplomaticus: Worinnen Viele Vortreffliche, Und Zum Theil Noch Niemahls Zum Vorschein Gekommene, Auch Zur Illustration Der Teutschen Reichs-Historie Und Juris Publici, Höchstnöthige Documenta Enthalten Sind, Welche Die Röm. Kayserl. Majestät, Auch Chur-Fürsten Und Stände Des Heil. Römischen Reichs, Sowohl Insgemein, Als Insonderheit, Jngleichen Die Freye Reichs-Ritterschafft, Wie Auch Unterschiedene Hansee- Und Municipal-Städte, Und Endlich Einige Provincien Und Landschafften, Welche Vor Zeiten Zu Teutschland Gehöret, Concerniren, Und Weder Jn Dem Teutschen Reichs-Archiv, Noch Dessen Continuationen Und Spicilegiis Zu Befinden, Bey Solchen Aber Sehr Nütz- Ja Unentbehrlich Sind, Nebst Elenchis Und Einem Haupt-Register. [I. Theil]. Franckfurt ; und Leipzig: Bey Friedrich Lanckischens Erben, 1732.