(1754). Actenmäßiger succincter Beweis Daß Die nach Wayl. der Hoch- und Wohlgebohrnen Frauer Maria Joanna Verwittibten Gräfin v. Cavriani, Gebohrnen Jankowsky, Freyin v. Wlaschim in Mähren Zurukgebliebene Verlassenschaft Dem Wohlgebohrnen Herrn Franz Jankowsky Freyherrn Von Wlaschim, Und Ex Persona desselben seinen zurukgebliebenen Frauen, und Fräulen Noth-Erbinnen Mit Ausschliessung Des Hoch- und Wohlgebohrnen Herrns Maximiliani Grafen von und zu Daun, Ihro Röm. Kays. und Königl. Majestät würklichen Cammerers allein gebühre. Znaym: [s.n.
Chicago Style CitationActenmäßiger Succincter Beweis Daß Die Nach Wayl. Der Hoch- Und Wohlgebohrnen Frauer Maria Joanna Verwittibten Gräfin V. Cavriani, Gebohrnen Jankowsky, Freyin V. Wlaschim in Mähren Zurukgebliebene Verlassenschaft Dem Wohlgebohrnen Herrn Franz Jankowsky Freyherrn Von Wlaschim, Und Ex Persona Desselben Seinen Zurukgebliebenen Frauen, Und Fräulen Noth-Erbinnen Mit Ausschliessung Des Hoch- Und Wohlgebohrnen Herrns Maximiliani Grafen Von Und Zu Daun, Ihro Röm. Kays. Und Königl. Majestät Würklichen Cammerers Allein Gebühre. Znaym: [s.n, 1754.
MLA CitationActenmäßiger Succincter Beweis Daß Die Nach Wayl. Der Hoch- Und Wohlgebohrnen Frauer Maria Joanna Verwittibten Gräfin V. Cavriani, Gebohrnen Jankowsky, Freyin V. Wlaschim in Mähren Zurukgebliebene Verlassenschaft Dem Wohlgebohrnen Herrn Franz Jankowsky Freyherrn Von Wlaschim, Und Ex Persona Desselben Seinen Zurukgebliebenen Frauen, Und Fräulen Noth-Erbinnen Mit Ausschliessung Des Hoch- Und Wohlgebohrnen Herrns Maximiliani Grafen Von Und Zu Daun, Ihro Röm. Kays. Und Königl. Majestät Würklichen Cammerers Allein Gebühre. Znaym: [s.n, 1754.