Livius, T. (1557). Rhömische Historien, jetzundt mit gantzem fleiß besichtigt, gebessert vnd gemehret. Welche allen Rittermässigen, Gewaltigen, Regierern der Land vnd Stett, so sich in Tugent, Mannheyt, oder Ritterlichen Thaten vnderstehen zuüben, nicht allein zulesen lustig, Sonder jhnen, auch einem jeden Menschen gemeynes Standts, vast nützlich, vnd zuwissen not seind &c. Getruckt in der Churfürstlichen Statt Meyntz: durch Juonis Schöffers seligen Erben.
Chicago Style CitationLivius, Titus. Rhömische Historien, Jetzundt Mit Gantzem Fleiß Besichtigt, Gebessert Vnd Gemehret. Welche Allen Rittermässigen, Gewaltigen, Regierern Der Land Vnd Stett, so Sich in Tugent, Mannheyt, Oder Ritterlichen Thaten Vnderstehen Zuüben, Nicht Allein Zulesen Lustig, Sonder Jhnen, Auch Einem Jeden Menschen Gemeynes Standts, Vast Nützlich, Vnd Zuwissen Not Seind &c. Getruckt in der Churfürstlichen Statt Meyntz: durch Juonis Schöffers seligen Erben, 1557.
MLA CitationLivius, Titus. Rhömische Historien, Jetzundt Mit Gantzem Fleiß Besichtigt, Gebessert Vnd Gemehret. Welche Allen Rittermässigen, Gewaltigen, Regierern Der Land Vnd Stett, so Sich in Tugent, Mannheyt, Oder Ritterlichen Thaten Vnderstehen Zuüben, Nicht Allein Zulesen Lustig, Sonder Jhnen, Auch Einem Jeden Menschen Gemeynes Standts, Vast Nützlich, Vnd Zuwissen Not Seind &c. Getruckt in der Churfürstlichen Statt Meyntz: durch Juonis Schöffers seligen Erben, 1557.