Ayrer, J. (1624). Historischer Processus Juris: Jn welchem sich Lucifer vber Jesum, darumb, daß er jhm die hellen zerstöret, eingenommen, die Gefangene darauß erlöst, vnd hingegen jhn Lucifer gefangen vnd gebunden habe, auff das allerhefftigste beklaget. Darinnen ein gantzer ordentlicher Proceß, von Anfang der Citation, biß auff das Endurtheil inclusiue, in erster vnd andere Jnstantz, darzu die Form, wie in Compromissen gehandelt wirdt einverleibt: Auch allerley Schrifften, Gerichtsgebräuch, Iuramenta vnd Pflicht, Commissiones, Zeugenverhör, sampt allen andern Acten vnnd Actitaten zu dem Proceß gehörig, in etliche Unterschiedliche Capita abgetheilet, vnd zu Endt bey einem jeden derselbigen, die darzu dienliche Obseruationes vnnd Notabilia, mit jhrem angehörigen Rechtsgründen vnnd Allegaten, begrieffen, vnd zu finden seyn, dergleichen in Truck zuvor nie außgangen. Den Gerichts Schreibern, Procuratorn, Notarien, vnd der Schreiberey verwanten vberauß nützlich, dienstlich vnd lieblich zu wissen. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: durch Egenolff Emmeln, Jn Verlegung M. Leonhardi Burcken.
Chicago Style CitationAyrer, Jakob. Historischer Processus Juris: Jn Welchem Sich Lucifer Vber Jesum, Darumb, Daß Er Jhm Die Hellen Zerstöret, Eingenommen, Die Gefangene Darauß Erlöst, Vnd Hingegen Jhn Lucifer Gefangen Vnd Gebunden Habe, Auff Das Allerhefftigste Beklaget. Darinnen Ein Gantzer Ordentlicher Proceß, Von Anfang Der Citation, Biß Auff Das Endurtheil Inclusiue, in Erster Vnd Andere Jnstantz, Darzu Die Form, Wie in Compromissen Gehandelt Wirdt Einverleibt: Auch Allerley Schrifften, Gerichtsgebräuch, Iuramenta Vnd Pflicht, Commissiones, Zeugenverhör, Sampt Allen Andern Acten Vnnd Actitaten Zu Dem Proceß Gehörig, in Etliche Unterschiedliche Capita Abgetheilet, Vnd Zu Endt Bey Einem Jeden Derselbigen, Die Darzu Dienliche Obseruationes Vnnd Notabilia, Mit Jhrem Angehörigen Rechtsgründen Vnnd Allegaten, Begrieffen, Vnd Zu Finden Seyn, Dergleichen in Truck Zuvor Nie Außgangen. Den Gerichts Schreibern, Procuratorn, Notarien, Vnd Der Schreiberey Verwanten Vberauß Nützlich, Dienstlich Vnd Lieblich Zu Wissen. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: durch Egenolff Emmeln, Jn Verlegung M. Leonhardi Burcken, 1624.
MLA CitationAyrer, Jakob. Historischer Processus Juris: Jn Welchem Sich Lucifer Vber Jesum, Darumb, Daß Er Jhm Die Hellen Zerstöret, Eingenommen, Die Gefangene Darauß Erlöst, Vnd Hingegen Jhn Lucifer Gefangen Vnd Gebunden Habe, Auff Das Allerhefftigste Beklaget. Darinnen Ein Gantzer Ordentlicher Proceß, Von Anfang Der Citation, Biß Auff Das Endurtheil Inclusiue, in Erster Vnd Andere Jnstantz, Darzu Die Form, Wie in Compromissen Gehandelt Wirdt Einverleibt: Auch Allerley Schrifften, Gerichtsgebräuch, Iuramenta Vnd Pflicht, Commissiones, Zeugenverhör, Sampt Allen Andern Acten Vnnd Actitaten Zu Dem Proceß Gehörig, in Etliche Unterschiedliche Capita Abgetheilet, Vnd Zu Endt Bey Einem Jeden Derselbigen, Die Darzu Dienliche Obseruationes Vnnd Notabilia, Mit Jhrem Angehörigen Rechtsgründen Vnnd Allegaten, Begrieffen, Vnd Zu Finden Seyn, Dergleichen in Truck Zuvor Nie Außgangen. Den Gerichts Schreibern, Procuratorn, Notarien, Vnd Der Schreiberey Verwanten Vberauß Nützlich, Dienstlich Vnd Lieblich Zu Wissen. Gedruckt zu Franckfurt am Mayn: durch Egenolff Emmeln, Jn Verlegung M. Leonhardi Burcken, 1624.