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Göbler, J. (1567). Gerichtliche Proceß, Außgeschriebenen Rechten, vnd nach Gemeinem, im Heyligen Reich Teutscher Nation gebrauch, vnd vbvng: Erstlich die Practick Gerichtlicher Terminen, wie die vffs ordentlichst Schrifftlich vnd mündtlich einbracht werden mögen. Zum andern, die Theorica, mit Erklärung viler gůten Doctrinen, Regulen vnd Cautelen, Auch namhafftiger Allegierung der Rechten vnd Rechtgeleerten, Zusampt dem Proceß Herrn Wilhelmi Hannetonij, in xx. fürneme hauptpuncten verfaßt, New hinzůgethon. Auch Peinlichen, Criminal vnd Malefitz Gerichts Ordnung. Getruckt zu Franckfort am Meyn: Bei Chri. Egen. Erben.

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Göbler, Justinus. Gerichtliche Proceß, Außgeschriebenen Rechten, Vnd Nach Gemeinem, Im Heyligen Reich Teutscher Nation Gebrauch, Vnd Vbvng: Erstlich Die Practick Gerichtlicher Terminen, Wie Die Vffs Ordentlichst Schrifftlich Vnd Mündtlich Einbracht Werden Mögen. Zum Andern, Die Theorica, Mit Erklärung Viler Gůten Doctrinen, Regulen Vnd Cautelen, Auch Namhafftiger Allegierung Der Rechten Vnd Rechtgeleerten, Zusampt Dem Proceß Herrn Wilhelmi Hannetonij, in Xx. Fürneme Hauptpuncten Verfaßt, New Hinzůgethon. Auch Peinlichen, Criminal Vnd Malefitz Gerichts Ordnung. Getruckt zu Franckfort am Meyn: Bei Chri. Egen. Erben, 1567.

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Göbler, Justinus. Gerichtliche Proceß, Außgeschriebenen Rechten, Vnd Nach Gemeinem, Im Heyligen Reich Teutscher Nation Gebrauch, Vnd Vbvng: Erstlich Die Practick Gerichtlicher Terminen, Wie Die Vffs Ordentlichst Schrifftlich Vnd Mündtlich Einbracht Werden Mögen. Zum Andern, Die Theorica, Mit Erklärung Viler Gůten Doctrinen, Regulen Vnd Cautelen, Auch Namhafftiger Allegierung Der Rechten Vnd Rechtgeleerten, Zusampt Dem Proceß Herrn Wilhelmi Hannetonij, in Xx. Fürneme Hauptpuncten Verfaßt, New Hinzůgethon. Auch Peinlichen, Criminal Vnd Malefitz Gerichts Ordnung. Getruckt zu Franckfort am Meyn: Bei Chri. Egen. Erben, 1567.

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