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Bossart, P. A. (1687). Securis ad radicem posita Oder Gründlicher Bericht Loco Libelli: Worin der Stadt Cöllen am Rhein Ursprung und Erbawung klär- und umbständtlich vorgestellt, auch ferner angewiesen ist, wasmassen dieselbe darsieder biß ins fünffte Saeculum in der Römischen Käyseren Beherrschung gestanden; Nachgehends von Childerico I. denen Fränckischen Königen unterthänig gemacht, und in deren Gehorsamb uber 400. Jahr, biß zu Abgang deß Carolinischen Stamms verblieben, hernacher dem Teutschen Reich einverleibt, und endtlich durch den Römischen Kayseren Teutscher Nation, Otten, der Grosse genandt, seinem Bruderen dem Cöllnischen Ertzbischoffen Brvnoni, mit Landtsfürstlicher hoher Obrigkeit, sambt anklebender Weltlicher Gerichtbarkeit, auch allen hohen und niederen Herrligkeiten, erblich uberlassen; Von denen Ertzbischoffen viele hundert Jahren ruhig beherrschet, in denen letzteren Zeiten aber für eine ungemittelte freye Reichs-Statt gantz irrig geachtet worden, und nunmehr den Cöllnischen Ertzbischthumb, als dessen Haupt-Statt, wiederumb beyzufügen, und ihrem rechtmäßigem Landts-Fürsten und Herren, Dem Hochwürdigst-Durchleuchtigsten Fürsten und Herren, Hn. Maximilian Henrichen Ertzbischoffen zu Cöllen ... Vnd Seiner Churfürstlicher Durchleuchtigkeit Nachfolgern am Ertz-Stifft vermittels Richterlichen Spruchs zu zuerkennen seye. In der Churfürstl. Residentz-Stadt Bonn: Truckts Georg Friedrich Franckenberg, Churfürstl. Hoff-Buchtrucker.

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Bossart, Petrus Alexander. Securis Ad Radicem Posita Oder Gründlicher Bericht Loco Libelli: Worin Der Stadt Cöllen Am Rhein Ursprung Und Erbawung Klär- Und Umbständtlich Vorgestellt, Auch Ferner Angewiesen Ist, Wasmassen Dieselbe Darsieder Biß Ins Fünffte Saeculum in Der Römischen Käyseren Beherrschung Gestanden; Nachgehends Von Childerico I. Denen Fränckischen Königen Unterthänig Gemacht, Und in Deren Gehorsamb Uber 400. Jahr, Biß Zu Abgang Deß Carolinischen Stamms Verblieben, Hernacher Dem Teutschen Reich Einverleibt, Und Endtlich Durch Den Römischen Kayseren Teutscher Nation, Otten, Der Grosse Genandt, Seinem Bruderen Dem Cöllnischen Ertzbischoffen Brvnoni, Mit Landtsfürstlicher Hoher Obrigkeit, Sambt Anklebender Weltlicher Gerichtbarkeit, Auch Allen Hohen Und Niederen Herrligkeiten, Erblich Uberlassen; Von Denen Ertzbischoffen Viele Hundert Jahren Ruhig Beherrschet, in Denen Letzteren Zeiten Aber Für Eine Ungemittelte Freye Reichs-Statt Gantz Irrig Geachtet Worden, Und Nunmehr Den Cöllnischen Ertzbischthumb, Als Dessen Haupt-Statt, Wiederumb Beyzufügen, Und Ihrem Rechtmäßigem Landts-Fürsten Und Herren, Dem Hochwürdigst-Durchleuchtigsten Fürsten Und Herren, Hn. Maximilian Henrichen Ertzbischoffen Zu Cöllen ... Vnd Seiner Churfürstlicher Durchleuchtigkeit Nachfolgern Am Ertz-Stifft Vermittels Richterlichen Spruchs Zu Zuerkennen Seye. In der Churfürstl. Residentz-Stadt Bonn: Truckts Georg Friedrich Franckenberg, Churfürstl. Hoff-Buchtrucker, 1687.

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Bossart, Petrus Alexander. Securis Ad Radicem Posita Oder Gründlicher Bericht Loco Libelli: Worin Der Stadt Cöllen Am Rhein Ursprung Und Erbawung Klär- Und Umbständtlich Vorgestellt, Auch Ferner Angewiesen Ist, Wasmassen Dieselbe Darsieder Biß Ins Fünffte Saeculum in Der Römischen Käyseren Beherrschung Gestanden; Nachgehends Von Childerico I. Denen Fränckischen Königen Unterthänig Gemacht, Und in Deren Gehorsamb Uber 400. Jahr, Biß Zu Abgang Deß Carolinischen Stamms Verblieben, Hernacher Dem Teutschen Reich Einverleibt, Und Endtlich Durch Den Römischen Kayseren Teutscher Nation, Otten, Der Grosse Genandt, Seinem Bruderen Dem Cöllnischen Ertzbischoffen Brvnoni, Mit Landtsfürstlicher Hoher Obrigkeit, Sambt Anklebender Weltlicher Gerichtbarkeit, Auch Allen Hohen Und Niederen Herrligkeiten, Erblich Uberlassen; Von Denen Ertzbischoffen Viele Hundert Jahren Ruhig Beherrschet, in Denen Letzteren Zeiten Aber Für Eine Ungemittelte Freye Reichs-Statt Gantz Irrig Geachtet Worden, Und Nunmehr Den Cöllnischen Ertzbischthumb, Als Dessen Haupt-Statt, Wiederumb Beyzufügen, Und Ihrem Rechtmäßigem Landts-Fürsten Und Herren, Dem Hochwürdigst-Durchleuchtigsten Fürsten Und Herren, Hn. Maximilian Henrichen Ertzbischoffen Zu Cöllen ... Vnd Seiner Churfürstlicher Durchleuchtigkeit Nachfolgern Am Ertz-Stifft Vermittels Richterlichen Spruchs Zu Zuerkennen Seye. In der Churfürstl. Residentz-Stadt Bonn: Truckts Georg Friedrich Franckenberg, Churfürstl. Hoff-Buchtrucker, 1687.

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