Span, S. (1698). Speculum Juris Metallici, Oder Berg-Rechts-Spiegel, Darinnen zu finden Was jedweder dem Bergwesen zugethaner, Hohen, Mittlern und Niedern Person: Als Grund-Herren, Obrist-Müntzmeister, Berg-Vorstehern, Berg-Ampts-Leuten, Dienern und Arbeitern, Befehl, Verrichtung und Befugniß ist; Wie sie sich bey und gegen andere, so zum Bergwerck angenommen, mit Befehl- oder Forttreiben, auch in Güt- oder Rechtlichen Streit-Händeln verhalten sollen; Aus denen vom Kayser Ferdinando I. Löbl. Gedächtniß An. 1584. publicirten Joachimsthalischen, Schlacken-waldischen Silber- und Zien- Wie auch bey Zeiten Kayser Rudolphi II. Hochlöbl. Andenckens, Zu Pappier gesetzten zweyen Land-Bergwercks-Ordnungen im Königreich Böhmen, auffgerichteten Bergwercks-Vergleichungen, gefolgten Reformationen, Ertz-Käuffen, Begnadigungen und Privilegien, it. andern Berg-Gebräuchen, was darinnen von ein oder andern Chur- und Fürstl. Berg-Ordnung statuiret worden; Mit denen Formalibus unter eines jeden sonderbare Rubric gebracht. Dresden: bey Johann Jacob Wincklern.
Chicago Style CitationSpan, Sebastian. Speculum Juris Metallici, Oder Berg-Rechts-Spiegel, Darinnen Zu Finden Was Jedweder Dem Bergwesen Zugethaner, Hohen, Mittlern Und Niedern Person: Als Grund-Herren, Obrist-Müntzmeister, Berg-Vorstehern, Berg-Ampts-Leuten, Dienern Und Arbeitern, Befehl, Verrichtung Und Befugniß Ist; Wie Sie Sich Bey Und Gegen Andere, so Zum Bergwerck Angenommen, Mit Befehl- Oder Forttreiben, Auch in Güt- Oder Rechtlichen Streit-Händeln Verhalten Sollen; Aus Denen Vom Kayser Ferdinando I. Löbl. Gedächtniß An. 1584. Publicirten Joachimsthalischen, Schlacken-waldischen Silber- Und Zien- Wie Auch Bey Zeiten Kayser Rudolphi II. Hochlöbl. Andenckens, Zu Pappier Gesetzten Zweyen Land-Bergwercks-Ordnungen Im Königreich Böhmen, Auffgerichteten Bergwercks-Vergleichungen, Gefolgten Reformationen, Ertz-Käuffen, Begnadigungen Und Privilegien, It. Andern Berg-Gebräuchen, Was Darinnen Von Ein Oder Andern Chur- Und Fürstl. Berg-Ordnung Statuiret Worden; Mit Denen Formalibus Unter Eines Jeden Sonderbare Rubric Gebracht. Dresden: bey Johann Jacob Wincklern, 1698.
MLA CitationSpan, Sebastian. Speculum Juris Metallici, Oder Berg-Rechts-Spiegel, Darinnen Zu Finden Was Jedweder Dem Bergwesen Zugethaner, Hohen, Mittlern Und Niedern Person: Als Grund-Herren, Obrist-Müntzmeister, Berg-Vorstehern, Berg-Ampts-Leuten, Dienern Und Arbeitern, Befehl, Verrichtung Und Befugniß Ist; Wie Sie Sich Bey Und Gegen Andere, so Zum Bergwerck Angenommen, Mit Befehl- Oder Forttreiben, Auch in Güt- Oder Rechtlichen Streit-Händeln Verhalten Sollen; Aus Denen Vom Kayser Ferdinando I. Löbl. Gedächtniß An. 1584. Publicirten Joachimsthalischen, Schlacken-waldischen Silber- Und Zien- Wie Auch Bey Zeiten Kayser Rudolphi II. Hochlöbl. Andenckens, Zu Pappier Gesetzten Zweyen Land-Bergwercks-Ordnungen Im Königreich Böhmen, Auffgerichteten Bergwercks-Vergleichungen, Gefolgten Reformationen, Ertz-Käuffen, Begnadigungen Und Privilegien, It. Andern Berg-Gebräuchen, Was Darinnen Von Ein Oder Andern Chur- Und Fürstl. Berg-Ordnung Statuiret Worden; Mit Denen Formalibus Unter Eines Jeden Sonderbare Rubric Gebracht. Dresden: bey Johann Jacob Wincklern, 1698.