(1746). Allgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche das Römisch-Teutsche Bürgerliche und Peinliche Recht nach denen im Corpore Jvris Civilis Romani befindlichen Büchern und Titeln derer Pandecten mit denen dahin zugleich in Institutionibus und Codice nach denen Titeln einschlagenden Materien, als Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-und Jnnungs-Rechten, und nach Caroli Vti und andern Peinl. Hals-Gerichts-Ordnungen durch vorgängige Einleitung des Göttlichen, Natur-und Völcker-Rechts in natürlichem Zusammenhang historisch und critisch gründlich abhandelt, und durch Responsa, Consilia, Envnciata, Decisiones Observationes, Arbitragen, Parere und Rechtliche Bedencken erläutert, auch ieder abgehandelten Rechts-Materie, mit denen besten Autoribus überall bewähret. Zu derer Richter, Consulenten, ... allgemeinen Nutzen und Besten ans Licht stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. I. Theil. Leipzig: Verlegts Johann Samuel Heinsius.
Chicago Style CitationAllgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche Das Römisch-Teutsche Bürgerliche Und Peinliche Recht Nach Denen Im Corpore Jvris Civilis Romani Befindlichen Büchern Und Titeln Derer Pandecten Mit Denen Dahin Zugleich in Institutionibus Und Codice Nach Denen Titeln Einschlagenden Materien, Als Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-und Jnnungs-Rechten, Und Nach Caroli Vti Und Andern Peinl. Hals-Gerichts-Ordnungen Durch Vorgängige Einleitung Des Göttlichen, Natur-und Völcker-Rechts in Natürlichem Zusammenhang Historisch Und Critisch Gründlich Abhandelt, Und Durch Responsa, Consilia, Envnciata, Decisiones Observationes, Arbitragen, Parere Und Rechtliche Bedencken Erläutert, Auch Ieder Abgehandelten Rechts-Materie, Mit Denen Besten Autoribus überall Bewähret. Zu Derer Richter, Consulenten, ... Allgemeinen Nutzen Und Besten Ans Licht Stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. I. Theil. Leipzig: Verlegts Johann Samuel Heinsius, 1746.
MLA CitationAllgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche Das Römisch-Teutsche Bürgerliche Und Peinliche Recht Nach Denen Im Corpore Jvris Civilis Romani Befindlichen Büchern Und Titeln Derer Pandecten Mit Denen Dahin Zugleich in Institutionibus Und Codice Nach Denen Titeln Einschlagenden Materien, Als Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-und Jnnungs-Rechten, Und Nach Caroli Vti Und Andern Peinl. Hals-Gerichts-Ordnungen Durch Vorgängige Einleitung Des Göttlichen, Natur-und Völcker-Rechts in Natürlichem Zusammenhang Historisch Und Critisch Gründlich Abhandelt, Und Durch Responsa, Consilia, Envnciata, Decisiones Observationes, Arbitragen, Parere Und Rechtliche Bedencken Erläutert, Auch Ieder Abgehandelten Rechts-Materie, Mit Denen Besten Autoribus überall Bewähret. Zu Derer Richter, Consulenten, ... Allgemeinen Nutzen Und Besten Ans Licht Stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. I. Theil. Leipzig: Verlegts Johann Samuel Heinsius, 1746.