(1749). Allgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche das Römisch-Teutsche Bürgerliche und Peinliche Recht nach denen im Corpore Jvris Civilis Romani befindlichen Büchern und Titeln derer Pandecten auch dahin zugleich in Institutionibus, Codice und Novellen einschlagenden Materien, mit denen Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-und Dorf-Rechten, Nebst Kaysers Caroli Vti und andern im Röm. Teutschen Reich neuerlich publicirten Hals-Gerichts- und Criminal-Ordnungen, nach beendigten Principio Cognoscendi und vorgängigen Einleitung des Göttlichen, Natur- und Völker-Rechts, wie auch anderer im Römischen Teutschen Reiche üblichen Rechte Den Statum derer in Bürgerlicher Gesellschaft, auf verschiedene Art lebenden Personen, als das Principivm essendi nach den Römisch-Bürgerlich-Canonisch-Protestirenden Geistl. Rechts-Titeln, von Ehelichen Verlobungen, deren Vollziehung, Hinderungen, Verlassung, Scheid- und Trennung, wie auch Unehelichem Beyschlaf und Kebs-Ehen, in natürlichem Zusammenhang sowohl historisch als critisch abhandelt, durch Responsa, Consilia, Envnciata, Decisiones, Observationes, Arbitragen, Parere und Rechtlichen Bedencken, die vorkommenden Ehelichen Rechts-Fälle gründlich erläutert, und also theoretico-practisch abhandelt, wie auch iede abgehandelte Rechts-Materie mit den besten Autoribus überall vorgängig bewähret, Zu derer in Geistlich- und Weltlichen Teutschlands-Gericht sitzenden Richtern ... allgemeinen Nutzen und Besten ans Licht stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. VI. Band. Leipzig: Verlegts Johann Samuel Heinsius.
Chicago Style CitationAllgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche Das Römisch-Teutsche Bürgerliche Und Peinliche Recht Nach Denen Im Corpore Jvris Civilis Romani Befindlichen Büchern Und Titeln Derer Pandecten Auch Dahin Zugleich in Institutionibus, Codice Und Novellen Einschlagenden Materien, Mit Denen Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-und Dorf-Rechten, Nebst Kaysers Caroli Vti Und Andern Im Röm. Teutschen Reich Neuerlich Publicirten Hals-Gerichts- Und Criminal-Ordnungen, Nach Beendigten Principio Cognoscendi Und Vorgängigen Einleitung Des Göttlichen, Natur- Und Völker-Rechts, Wie Auch Anderer Im Römischen Teutschen Reiche üblichen Rechte Den Statum Derer in Bürgerlicher Gesellschaft, Auf Verschiedene Art Lebenden Personen, Als Das Principivm Essendi Nach Den Römisch-Bürgerlich-Canonisch-Protestirenden Geistl. Rechts-Titeln, Von Ehelichen Verlobungen, Deren Vollziehung, Hinderungen, Verlassung, Scheid- Und Trennung, Wie Auch Unehelichem Beyschlaf Und Kebs-Ehen, in Natürlichem Zusammenhang Sowohl Historisch Als Critisch Abhandelt, Durch Responsa, Consilia, Envnciata, Decisiones, Observationes, Arbitragen, Parere Und Rechtlichen Bedencken, Die Vorkommenden Ehelichen Rechts-Fälle Gründlich Erläutert, Und Also Theoretico-practisch Abhandelt, Wie Auch Iede Abgehandelte Rechts-Materie Mit Den Besten Autoribus überall Vorgängig Bewähret, Zu Derer in Geistlich- Und Weltlichen Teutschlands-Gericht Sitzenden Richtern ... Allgemeinen Nutzen Und Besten Ans Licht Stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. VI. Band. Leipzig: Verlegts Johann Samuel Heinsius, 1749.
MLA CitationAllgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche Das Römisch-Teutsche Bürgerliche Und Peinliche Recht Nach Denen Im Corpore Jvris Civilis Romani Befindlichen Büchern Und Titeln Derer Pandecten Auch Dahin Zugleich in Institutionibus, Codice Und Novellen Einschlagenden Materien, Mit Denen Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-und Dorf-Rechten, Nebst Kaysers Caroli Vti Und Andern Im Röm. Teutschen Reich Neuerlich Publicirten Hals-Gerichts- Und Criminal-Ordnungen, Nach Beendigten Principio Cognoscendi Und Vorgängigen Einleitung Des Göttlichen, Natur- Und Völker-Rechts, Wie Auch Anderer Im Römischen Teutschen Reiche üblichen Rechte Den Statum Derer in Bürgerlicher Gesellschaft, Auf Verschiedene Art Lebenden Personen, Als Das Principivm Essendi Nach Den Römisch-Bürgerlich-Canonisch-Protestirenden Geistl. Rechts-Titeln, Von Ehelichen Verlobungen, Deren Vollziehung, Hinderungen, Verlassung, Scheid- Und Trennung, Wie Auch Unehelichem Beyschlaf Und Kebs-Ehen, in Natürlichem Zusammenhang Sowohl Historisch Als Critisch Abhandelt, Durch Responsa, Consilia, Envnciata, Decisiones, Observationes, Arbitragen, Parere Und Rechtlichen Bedencken, Die Vorkommenden Ehelichen Rechts-Fälle Gründlich Erläutert, Und Also Theoretico-practisch Abhandelt, Wie Auch Iede Abgehandelte Rechts-Materie Mit Den Besten Autoribus überall Vorgängig Bewähret, Zu Derer in Geistlich- Und Weltlichen Teutschlands-Gericht Sitzenden Richtern ... Allgemeinen Nutzen Und Besten Ans Licht Stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. VI. Band. Leipzig: Verlegts Johann Samuel Heinsius, 1749.