(1749). Allgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche das Römisch-Teutsche Bürgerliche und Peinliche Recht nach denen im Corpore Jvris Civilis Romani befindlichen Büchern und Titeln derer Pandecten, auch dahin zugleich in Institutionibus, Codice und Novellen einschlagenden Materien, mit denen Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-und Dorf-Rechten, Nebst Kaysers Caroli Vti und andern im Röm. Teutschen Reich neuerlichst publicirten Hals-Gerichts- und Criminal-Ordnungen, nach beendigtem Principio Cognoscendi und vorgängigen Einleitung des Göttlichen, Natur- und Völcker-Rechts, wie auch anderer im Römischen Teutschen Reiche üblichen Rechte Den Statum derer in Bürgerl. Gesellschaft, auf verschiedene Art lebenden Personen, als das Principivm essendi von Ehelicher Personen Heyrats-Gütern und getroffenen Schenckungen Mit den darüber dißfalls errichteten Verträgen nach den Römisch-Bürgerl. und Füfsten-Privat-Rechts Grundlehren in natürlichem Zusammenhang so wohl historisch als critisch vorträgt und durch Responsa, Consilia, Decisiones, Observationes, wie auch in den höchsten Reichs-und andern Gerichten entworffene Relationes, Actiones, und Rechts-Formuln practisch erläutert, auch iede abgehandelte Rechts-Materie mit den besten Dissertationibus überall vorgängig darstellet, Zu derer Richter, Consulenten, Advocaten ... allgemeinen Nutzen und Besten ans Licht stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. VII. Band. Leipzig: Verlegts Johann Samuel Heinsius.
Chicago Style CitationAllgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche Das Römisch-Teutsche Bürgerliche Und Peinliche Recht Nach Denen Im Corpore Jvris Civilis Romani Befindlichen Büchern Und Titeln Derer Pandecten, Auch Dahin Zugleich in Institutionibus, Codice Und Novellen Einschlagenden Materien, Mit Denen Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-und Dorf-Rechten, Nebst Kaysers Caroli Vti Und Andern Im Röm. Teutschen Reich Neuerlichst Publicirten Hals-Gerichts- Und Criminal-Ordnungen, Nach Beendigtem Principio Cognoscendi Und Vorgängigen Einleitung Des Göttlichen, Natur- Und Völcker-Rechts, Wie Auch Anderer Im Römischen Teutschen Reiche üblichen Rechte Den Statum Derer in Bürgerl. Gesellschaft, Auf Verschiedene Art Lebenden Personen, Als Das Principivm Essendi Von Ehelicher Personen Heyrats-Gütern Und Getroffenen Schenckungen Mit Den Darüber Dißfalls Errichteten Verträgen Nach Den Römisch-Bürgerl. Und Füfsten-Privat-Rechts Grundlehren in Natürlichem Zusammenhang so Wohl Historisch Als Critisch Vorträgt Und Durch Responsa, Consilia, Decisiones, Observationes, Wie Auch in Den Höchsten Reichs-und Andern Gerichten Entworffene Relationes, Actiones, Und Rechts-Formuln Practisch Erläutert, Auch Iede Abgehandelte Rechts-Materie Mit Den Besten Dissertationibus überall Vorgängig Darstellet, Zu Derer Richter, Consulenten, Advocaten ... Allgemeinen Nutzen Und Besten Ans Licht Stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. VII. Band. Leipzig: Verlegts Johann Samuel Heinsius, 1749.
MLA CitationAllgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche Das Römisch-Teutsche Bürgerliche Und Peinliche Recht Nach Denen Im Corpore Jvris Civilis Romani Befindlichen Büchern Und Titeln Derer Pandecten, Auch Dahin Zugleich in Institutionibus, Codice Und Novellen Einschlagenden Materien, Mit Denen Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-und Dorf-Rechten, Nebst Kaysers Caroli Vti Und Andern Im Röm. Teutschen Reich Neuerlichst Publicirten Hals-Gerichts- Und Criminal-Ordnungen, Nach Beendigtem Principio Cognoscendi Und Vorgängigen Einleitung Des Göttlichen, Natur- Und Völcker-Rechts, Wie Auch Anderer Im Römischen Teutschen Reiche üblichen Rechte Den Statum Derer in Bürgerl. Gesellschaft, Auf Verschiedene Art Lebenden Personen, Als Das Principivm Essendi Von Ehelicher Personen Heyrats-Gütern Und Getroffenen Schenckungen Mit Den Darüber Dißfalls Errichteten Verträgen Nach Den Römisch-Bürgerl. Und Füfsten-Privat-Rechts Grundlehren in Natürlichem Zusammenhang so Wohl Historisch Als Critisch Vorträgt Und Durch Responsa, Consilia, Decisiones, Observationes, Wie Auch in Den Höchsten Reichs-und Andern Gerichten Entworffene Relationes, Actiones, Und Rechts-Formuln Practisch Erläutert, Auch Iede Abgehandelte Rechts-Materie Mit Den Besten Dissertationibus überall Vorgängig Darstellet, Zu Derer Richter, Consulenten, Advocaten ... Allgemeinen Nutzen Und Besten Ans Licht Stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. VII. Band. Leipzig: Verlegts Johann Samuel Heinsius, 1749.