(1754). Allgemeines Juristisches Oracvlvm, oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche das Römisch-Teutsche Bürgerliche und Peinliche Recht, nach denen im Corpore Jvris Civilis Romani befindlichen Büchern und Titeln derer Pandecten, auch dahin zugleich in Institutionibus, Codice und Novellen einschlagenden Materien, mit denen Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-Stadt-und Landrechten, nebst Kaysers Caroli Vti und andern im Römisch-Teutschen Reiche publicirten Königl. Chur-und Fürstl. Hals-Gerichts-und Criminal-Ordnungen, nach beendigtem Principio Cognoscendi und vorgängiger so gründlich als historischen Einleitung des Göttlichen, Natur-und Völcker-Rechts, wie auch anderer im Römischen Teutschen Reiche üblichen Rechte, das Principivm Essendi, Nachdem das Recht der Personen und Sachen, mit deren Eintheilung, sowohl erlangenden als sich begebenden Eigenthum, und Erbschaffts-Schenckung-Servituten-Anfall oder Zuwachs des Nießbrauchs, wie auch Pfand-und Hypotheken-Besitz-und Pfändungs-Recht, Ferner De Pollicitationibvs, Pactis, Obligationibvs, Fideivssionibvs, ... nunmehro in diesem XVIten Bande aber die Titel aus den Pandecten von Kauf-Miet-Societät-und Tausch-Contracten, ... und durch etliche hundert auserlesenste Responsa, Consilia, Decisiones, Envnciata, Observationes, sowohl in den höchsten Reichs-und andern Gerichten entworffene Relationes, als brauchbare Actiones mit deren Rechts-Formeln practisch erläutert, auch iede abgehandelte Rechts-Materie mit den besten Dissertationibus, ... überall vorgängig anweiset, Zu derer Richter, Consulenten, ... allgemeinen Nutzen und Besten, mit einem besonders vorgesetzten General-Register kurtz und nützlich ans Licht stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. Sechzehender Band. Leipzig: Jn Verlag Johann Samuel Heinsii sel. Erben.
Chicago Style CitationAllgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche Das Römisch-Teutsche Bürgerliche Und Peinliche Recht, Nach Denen Im Corpore Jvris Civilis Romani Befindlichen Büchern Und Titeln Derer Pandecten, Auch Dahin Zugleich in Institutionibus, Codice Und Novellen Einschlagenden Materien, Mit Denen Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-Stadt-und Landrechten, Nebst Kaysers Caroli Vti Und Andern Im Römisch-Teutschen Reiche Publicirten Königl. Chur-und Fürstl. Hals-Gerichts-und Criminal-Ordnungen, Nach Beendigtem Principio Cognoscendi Und Vorgängiger so Gründlich Als Historischen Einleitung Des Göttlichen, Natur-und Völcker-Rechts, Wie Auch Anderer Im Römischen Teutschen Reiche üblichen Rechte, Das Principivm Essendi, Nachdem Das Recht Der Personen Und Sachen, Mit Deren Eintheilung, Sowohl Erlangenden Als Sich Begebenden Eigenthum, Und Erbschaffts-Schenckung-Servituten-Anfall Oder Zuwachs Des Nießbrauchs, Wie Auch Pfand-und Hypotheken-Besitz-und Pfändungs-Recht, Ferner De Pollicitationibvs, Pactis, Obligationibvs, Fideivssionibvs, ... Nunmehro in Diesem XVIten Bande Aber Die Titel Aus Den Pandecten Von Kauf-Miet-Societät-und Tausch-Contracten, ... Und Durch Etliche Hundert Auserlesenste Responsa, Consilia, Decisiones, Envnciata, Observationes, Sowohl in Den Höchsten Reichs-und Andern Gerichten Entworffene Relationes, Als Brauchbare Actiones Mit Deren Rechts-Formeln Practisch Erläutert, Auch Iede Abgehandelte Rechts-Materie Mit Den Besten Dissertationibus, ... überall Vorgängig Anweiset, Zu Derer Richter, Consulenten, ... Allgemeinen Nutzen Und Besten, Mit Einem Besonders Vorgesetzten General-Register Kurtz Und Nützlich Ans Licht Stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. Sechzehender Band. Leipzig: Jn Verlag Johann Samuel Heinsii sel. Erben, 1754.
MLA CitationAllgemeines Juristisches Oracvlvm, Oder Des Heil. Römisch-Teutschen Reichs Juristen-Facultät: Welche Das Römisch-Teutsche Bürgerliche Und Peinliche Recht, Nach Denen Im Corpore Jvris Civilis Romani Befindlichen Büchern Und Titeln Derer Pandecten, Auch Dahin Zugleich in Institutionibus, Codice Und Novellen Einschlagenden Materien, Mit Denen Fürsten-Kriegs-Berg-Kauff-Wechsel-Schiff-See-Handel-Stadt-und Landrechten, Nebst Kaysers Caroli Vti Und Andern Im Römisch-Teutschen Reiche Publicirten Königl. Chur-und Fürstl. Hals-Gerichts-und Criminal-Ordnungen, Nach Beendigtem Principio Cognoscendi Und Vorgängiger so Gründlich Als Historischen Einleitung Des Göttlichen, Natur-und Völcker-Rechts, Wie Auch Anderer Im Römischen Teutschen Reiche üblichen Rechte, Das Principivm Essendi, Nachdem Das Recht Der Personen Und Sachen, Mit Deren Eintheilung, Sowohl Erlangenden Als Sich Begebenden Eigenthum, Und Erbschaffts-Schenckung-Servituten-Anfall Oder Zuwachs Des Nießbrauchs, Wie Auch Pfand-und Hypotheken-Besitz-und Pfändungs-Recht, Ferner De Pollicitationibvs, Pactis, Obligationibvs, Fideivssionibvs, ... Nunmehro in Diesem XVIten Bande Aber Die Titel Aus Den Pandecten Von Kauf-Miet-Societät-und Tausch-Contracten, ... Und Durch Etliche Hundert Auserlesenste Responsa, Consilia, Decisiones, Envnciata, Observationes, Sowohl in Den Höchsten Reichs-und Andern Gerichten Entworffene Relationes, Als Brauchbare Actiones Mit Deren Rechts-Formeln Practisch Erläutert, Auch Iede Abgehandelte Rechts-Materie Mit Den Besten Dissertationibus, ... überall Vorgängig Anweiset, Zu Derer Richter, Consulenten, ... Allgemeinen Nutzen Und Besten, Mit Einem Besonders Vorgesetzten General-Register Kurtz Und Nützlich Ans Licht Stellet Die Hochteutsche Rechtsgelahrte Societät. Sechzehender Band. Leipzig: Jn Verlag Johann Samuel Heinsii sel. Erben, 1754.