Tanner, A. (1620). Billiche vnd Nothwendige Rettung der Societet Iesv Unschuld: Wider das vermeinte vnbilliche Decret, durch welliches die Uncatholischen, auß den Landständen in Böheimb, vnd Mähren, zu vnderschidlichen Jaren 1618. 1619. gemelte Societet vnbefügter weiß zuuerleimbden, vnd des Landts zuerweisen, sich vnderstanden.Sambt von newem angehenckter, vnd mit ein-uerleibter Verantwortung dessen, waß gemelte Böhmische Ständt, in irer andern Apologi, wider obgemelte Societet eingestrewet. Dabey auch zumahlen der Ungrundt allerley Famoß-schrifften, so erlich Uncatholische Nahmlose Nouellanten vnd Fabulanten, wolgemelte Societet, wegen deß Böhmischen Auffstandts, verhaßt zumachen, bißher in offentlichen Truck spargiert, augenscheinlich zuuernemen. Allen Liebhabern der warheit zum besten, erstlich in Latein beschrieben, an jetzo aber auch in die Teutsche Sprach versetzet, vnd in offenen Truck verfertiget. Getruckt zu Ingolstatt: durch Gregorium Hänlin.
Chicago Style CitationTanner, Adam. Billiche Vnd Nothwendige Rettung Der Societet Iesv Unschuld: Wider Das Vermeinte Vnbilliche Decret, Durch Welliches Die Uncatholischen, Auß Den Landständen in Böheimb, Vnd Mähren, Zu Vnderschidlichen Jaren 1618. 1619. Gemelte Societet Vnbefügter Weiß Zuuerleimbden, Vnd Des Landts Zuerweisen, Sich Vnderstanden.Sambt Von Newem Angehenckter, Vnd Mit Ein-uerleibter Verantwortung Dessen, Waß Gemelte Böhmische Ständt, in Irer Andern Apologi, Wider Obgemelte Societet Eingestrewet. Dabey Auch Zumahlen Der Ungrundt Allerley Famoß-schrifften, so Erlich Uncatholische Nahmlose Nouellanten Vnd Fabulanten, Wolgemelte Societet, Wegen Deß Böhmischen Auffstandts, Verhaßt Zumachen, Bißher in Offentlichen Truck Spargiert, Augenscheinlich Zuuernemen. Allen Liebhabern Der Warheit Zum Besten, Erstlich in Latein Beschrieben, an Jetzo Aber Auch in Die Teutsche Sprach Versetzet, Vnd in Offenen Truck Verfertiget. Getruckt zu Ingolstatt: durch Gregorium Hänlin, 1620.
MLA CitationTanner, Adam. Billiche Vnd Nothwendige Rettung Der Societet Iesv Unschuld: Wider Das Vermeinte Vnbilliche Decret, Durch Welliches Die Uncatholischen, Auß Den Landständen in Böheimb, Vnd Mähren, Zu Vnderschidlichen Jaren 1618. 1619. Gemelte Societet Vnbefügter Weiß Zuuerleimbden, Vnd Des Landts Zuerweisen, Sich Vnderstanden.Sambt Von Newem Angehenckter, Vnd Mit Ein-uerleibter Verantwortung Dessen, Waß Gemelte Böhmische Ständt, in Irer Andern Apologi, Wider Obgemelte Societet Eingestrewet. Dabey Auch Zumahlen Der Ungrundt Allerley Famoß-schrifften, so Erlich Uncatholische Nahmlose Nouellanten Vnd Fabulanten, Wolgemelte Societet, Wegen Deß Böhmischen Auffstandts, Verhaßt Zumachen, Bißher in Offentlichen Truck Spargiert, Augenscheinlich Zuuernemen. Allen Liebhabern Der Warheit Zum Besten, Erstlich in Latein Beschrieben, an Jetzo Aber Auch in Die Teutsche Sprach Versetzet, Vnd in Offenen Truck Verfertiget. Getruckt zu Ingolstatt: durch Gregorium Hänlin, 1620.