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Leucht, C. L. (1709). Europäischer Staats-Cantzley: Dreyzehender Theil, Vorstellend Die zwischen denen Fürsten und Ständen des Westerwalds vorgangene Differentien wegen der Landes-Hoheit contra die Reichs-Ritterschafft in der Wetterau, wie auch des Herrn Land-Grafens Hoch-Fürstl. Durchl. zu Darmstatt mit denen Eingesessenen des Bußeckerthals das Jus Collectandi und anders betreffend, dann die bekannte Münsterische Erb-Männer-Sache, Insonderheit Was bey der Königl. und Chur-Böhmischen Readmission sambt der Chur-Braunschweigisch-Hannoverischen Introduction in den Churfürsten Rath, dann wegen der Hertzogl. Mecklenburgischen Praetension an der Landgrafschafft Leuchtenberg nich allein, sondern auch wegen des Herrn Grafen von der Lippe mit dennen Nonnen zu Lemgau, und der Wahl einer Abtißin zu Quedlinburg, und wegen des Churfürsten zu Hannover Praecedenz-Recht mit dem Nieder-Sächsischen Crayß-Directorio passiret. [S.l.: s.n.].

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Leucht, Christian Leonhard. Europäischer Staats-Cantzley: Dreyzehender Theil, Vorstellend Die Zwischen Denen Fürsten Und Ständen Des Westerwalds Vorgangene Differentien Wegen Der Landes-Hoheit Contra Die Reichs-Ritterschafft in Der Wetterau, Wie Auch Des Herrn Land-Grafens Hoch-Fürstl. Durchl. Zu Darmstatt Mit Denen Eingesessenen Des Bußeckerthals Das Jus Collectandi Und Anders Betreffend, Dann Die Bekannte Münsterische Erb-Männer-Sache, Insonderheit Was Bey Der Königl. Und Chur-Böhmischen Readmission Sambt Der Chur-Braunschweigisch-Hannoverischen Introduction in Den Churfürsten Rath, Dann Wegen Der Hertzogl. Mecklenburgischen Praetension an Der Landgrafschafft Leuchtenberg Nich Allein, Sondern Auch Wegen Des Herrn Grafen Von Der Lippe Mit Dennen Nonnen Zu Lemgau, Und Der Wahl Einer Abtißin Zu Quedlinburg, Und Wegen Des Churfürsten Zu Hannover Praecedenz-Recht Mit Dem Nieder-Sächsischen Crayß-Directorio Passiret. [S.l.: s.n.], 1709.

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Leucht, Christian Leonhard. Europäischer Staats-Cantzley: Dreyzehender Theil, Vorstellend Die Zwischen Denen Fürsten Und Ständen Des Westerwalds Vorgangene Differentien Wegen Der Landes-Hoheit Contra Die Reichs-Ritterschafft in Der Wetterau, Wie Auch Des Herrn Land-Grafens Hoch-Fürstl. Durchl. Zu Darmstatt Mit Denen Eingesessenen Des Bußeckerthals Das Jus Collectandi Und Anders Betreffend, Dann Die Bekannte Münsterische Erb-Männer-Sache, Insonderheit Was Bey Der Königl. Und Chur-Böhmischen Readmission Sambt Der Chur-Braunschweigisch-Hannoverischen Introduction in Den Churfürsten Rath, Dann Wegen Der Hertzogl. Mecklenburgischen Praetension an Der Landgrafschafft Leuchtenberg Nich Allein, Sondern Auch Wegen Des Herrn Grafen Von Der Lippe Mit Dennen Nonnen Zu Lemgau, Und Der Wahl Einer Abtißin Zu Quedlinburg, Und Wegen Des Churfürsten Zu Hannover Praecedenz-Recht Mit Dem Nieder-Sächsischen Crayß-Directorio Passiret. [S.l.: s.n.], 1709.

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