APA Citation

(1710). Consilium: Jn was vor Sachen Ein Freyer Reichs-Edelmann, vor den jenigen Reichs-Chur-Fürsten, Prälaten, und Prälatinnen, Oder andern Ständen, Stifften, Klöstern, Herren etc. Oder auch Dero Röm. Kayserl. Maj. Selbsten, Als Lehen-Herrn, oder Lehen-Frauen, und vor deren, oder dessen Paribus Curiae, Lehen-Höfen, und Mann-Gerichten, so wohl vermittelst Privat einkommender Klagen, oder Gericht, als ausser Gerichtlich, auf Ampts-halber, oder sonsten von selbsten und unersuchet ablassende, Befehle, Erforderungen, Decreten, Ablad, und anderweite Verordnungen, es betreffe publica oder privata, zu Rechte zu stehen, oder Recht zu geben, und zu nehmen, auch resp. Folge zu leisten und zu gehorsamen, schuldig seye. Nürnberg: Jn Verlegung Peter Paul Bleul, Buch-und Kunst-Händlern.

Chicago Style Citation

Consilium: Jn Was Vor Sachen Ein Freyer Reichs-Edelmann, Vor Den Jenigen Reichs-Chur-Fürsten, Prälaten, Und Prälatinnen, Oder Andern Ständen, Stifften, Klöstern, Herren Etc. Oder Auch Dero Röm. Kayserl. Maj. Selbsten, Als Lehen-Herrn, Oder Lehen-Frauen, Und Vor Deren, Oder Dessen Paribus Curiae, Lehen-Höfen, Und Mann-Gerichten, so Wohl Vermittelst Privat Einkommender Klagen, Oder Gericht, Als Ausser Gerichtlich, Auf Ampts-halber, Oder Sonsten Von Selbsten Und Unersuchet Ablassende, Befehle, Erforderungen, Decreten, Ablad, Und Anderweite Verordnungen, Es Betreffe Publica Oder Privata, Zu Rechte Zu Stehen, Oder Recht Zu Geben, Und Zu Nehmen, Auch Resp. Folge Zu Leisten Und Zu Gehorsamen, Schuldig Seye. Nürnberg: Jn Verlegung Peter Paul Bleul, Buch-und Kunst-Händlern, 1710.

MLA Citation

Consilium: Jn Was Vor Sachen Ein Freyer Reichs-Edelmann, Vor Den Jenigen Reichs-Chur-Fürsten, Prälaten, Und Prälatinnen, Oder Andern Ständen, Stifften, Klöstern, Herren Etc. Oder Auch Dero Röm. Kayserl. Maj. Selbsten, Als Lehen-Herrn, Oder Lehen-Frauen, Und Vor Deren, Oder Dessen Paribus Curiae, Lehen-Höfen, Und Mann-Gerichten, so Wohl Vermittelst Privat Einkommender Klagen, Oder Gericht, Als Ausser Gerichtlich, Auf Ampts-halber, Oder Sonsten Von Selbsten Und Unersuchet Ablassende, Befehle, Erforderungen, Decreten, Ablad, Und Anderweite Verordnungen, Es Betreffe Publica Oder Privata, Zu Rechte Zu Stehen, Oder Recht Zu Geben, Und Zu Nehmen, Auch Resp. Folge Zu Leisten Und Zu Gehorsamen, Schuldig Seye. Nürnberg: Jn Verlegung Peter Paul Bleul, Buch-und Kunst-Händlern, 1710.

Warning: These citations may not always be 100% accurate.