Kreittmayr, W. X. A. v. (1797). Anmerkungen über den Codicem Maximilianeum Bavaricum Civilem: Worinn derselbe sowohl mit dem gemein- als ehemalig- Chur-Baierischen Landrecht genau collationirt, sohin der Unterschied zwischen dem alt- und neueren Recht, sammt denen Urquellen, woraus das letztere geschöpft worden ist, überall angezeigt, und dieses dadurch in ein helleres Licht gesetzt wird. Vierter Theil. München: Gedruckt und verlegt von Anton Franz, churfürstlicher Hof-Akademie- und Landschafts-Buchdrucker.
Chicago Style CitationKreittmayr, Wiguläus Xaver Aloys von. Anmerkungen über Den Codicem Maximilianeum Bavaricum Civilem: Worinn Derselbe Sowohl Mit Dem Gemein- Als Ehemalig- Chur-Baierischen Landrecht Genau Collationirt, Sohin Der Unterschied Zwischen Dem Alt- Und Neueren Recht, Sammt Denen Urquellen, Woraus Das Letztere Geschöpft Worden Ist, überall Angezeigt, Und Dieses Dadurch in Ein Helleres Licht Gesetzt Wird. Vierter Theil. München: Gedruckt und verlegt von Anton Franz, churfürstlicher Hof-Akademie- und Landschafts-Buchdrucker, 1797.
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