Moller, T. (1583). Gründliche Wiederlegung, Sambt eigentlicher Beschreibung, der jenigen Restitution Anni vnd Calendarij: So sich dermal eins, nach viel darauff gewendten mühe vnd vnkosten, heruor gethan, vnd sehen lassen, Allen Potentaten, Fürsten, vnd Stenden des heiligen Römischen Reichs, sambt all derselben Gelehrten, vnnd Bewandten, Auch allen Reichsstädten zur nachrichtung, auff das dieselbige, weil sie aus gantz keinem Fundament noch Grunde gesetzet, nicht Publicirt, oder ins Werck gerichtet werden möge, beschrieben. Vnd sambt kurtzer anzeigung, wie vnnd welcher gestalt, eine solche Hochnötige Emendation richtig vnd gantz volstendig zu vberkommen, vnnd endlichen ins Werck zu richten. Mit vleis erkleret, vnd den sehr schönen Künsten der Astronomiae zur Rettung gesetzet. Gedruckt zu Leipzig: Bey Johann Beyer, In verlegung Simon Hütters.
Chicago Style CitationMoller, Tobias. Gründliche Wiederlegung, Sambt Eigentlicher Beschreibung, Der Jenigen Restitution Anni Vnd Calendarij: So Sich Dermal Eins, Nach Viel Darauff Gewendten Mühe Vnd Vnkosten, Heruor Gethan, Vnd Sehen Lassen, Allen Potentaten, Fürsten, Vnd Stenden Des Heiligen Römischen Reichs, Sambt All Derselben Gelehrten, Vnnd Bewandten, Auch Allen Reichsstädten Zur Nachrichtung, Auff Das Dieselbige, Weil Sie Aus Gantz Keinem Fundament Noch Grunde Gesetzet, Nicht Publicirt, Oder Ins Werck Gerichtet Werden Möge, Beschrieben. Vnd Sambt Kurtzer Anzeigung, Wie Vnnd Welcher Gestalt, Eine Solche Hochnötige Emendation Richtig Vnd Gantz Volstendig Zu Vberkommen, Vnnd Endlichen Ins Werck Zu Richten. Mit Vleis Erkleret, Vnd Den Sehr Schönen Künsten Der Astronomiae Zur Rettung Gesetzet. Gedruckt zu Leipzig: Bey Johann Beyer, In verlegung Simon Hütters, 1583.
MLA CitationMoller, Tobias. Gründliche Wiederlegung, Sambt Eigentlicher Beschreibung, Der Jenigen Restitution Anni Vnd Calendarij: So Sich Dermal Eins, Nach Viel Darauff Gewendten Mühe Vnd Vnkosten, Heruor Gethan, Vnd Sehen Lassen, Allen Potentaten, Fürsten, Vnd Stenden Des Heiligen Römischen Reichs, Sambt All Derselben Gelehrten, Vnnd Bewandten, Auch Allen Reichsstädten Zur Nachrichtung, Auff Das Dieselbige, Weil Sie Aus Gantz Keinem Fundament Noch Grunde Gesetzet, Nicht Publicirt, Oder Ins Werck Gerichtet Werden Möge, Beschrieben. Vnd Sambt Kurtzer Anzeigung, Wie Vnnd Welcher Gestalt, Eine Solche Hochnötige Emendation Richtig Vnd Gantz Volstendig Zu Vberkommen, Vnnd Endlichen Ins Werck Zu Richten. Mit Vleis Erkleret, Vnd Den Sehr Schönen Künsten Der Astronomiae Zur Rettung Gesetzet. Gedruckt zu Leipzig: Bey Johann Beyer, In verlegung Simon Hütters, 1583.