Lünig, J. C. (1750). Vademecum Juridicum oder der sich selbstrathende Advocat: Wohl unterwiesene Beklagte, rechtsverständige Consulent, und endlich der nach den Rechten gewissenhaft Sprechende Richter, zum allgemeinen Besten aus den bewährtesten Authoren zusammen getragen, und nebst einer Abschilderung eines wahren Advocaten und eines Trölers, an das Licht gestellet. Busel: Verlegts Johann Rudolf Jm Hof.
Chicago Style CitationLünig, Johann Christian. Vademecum Juridicum Oder Der Sich Selbstrathende Advocat: Wohl Unterwiesene Beklagte, Rechtsverständige Consulent, Und Endlich Der Nach Den Rechten Gewissenhaft Sprechende Richter, Zum Allgemeinen Besten Aus Den Bewährtesten Authoren Zusammen Getragen, Und Nebst Einer Abschilderung Eines Wahren Advocaten Und Eines Trölers, an Das Licht Gestellet. Busel: Verlegts Johann Rudolf Jm Hof, 1750.
MLA CitationLünig, Johann Christian. Vademecum Juridicum Oder Der Sich Selbstrathende Advocat: Wohl Unterwiesene Beklagte, Rechtsverständige Consulent, Und Endlich Der Nach Den Rechten Gewissenhaft Sprechende Richter, Zum Allgemeinen Besten Aus Den Bewährtesten Authoren Zusammen Getragen, Und Nebst Einer Abschilderung Eines Wahren Advocaten Und Eines Trölers, an Das Licht Gestellet. Busel: Verlegts Johann Rudolf Jm Hof, 1750.