Leucht, C. L. (1702). Europäischer Staats-Cantzley: Sechster Theil, Darinnen Der Stadt Wombs mit dem Clero und denen Fürstlichen Bischoflichen Beampten habende Stritigkeiten, dann die Pfältzische Religions-Verdrießlichkeit, nebst der Falckenhagischen Executions-Sache weitläufftig enthalten. Insonderheit Was sowol in der Sachsen-Coburgischen, als auch in dem Mecklenburgischen Succession- und Primogenitur-Recht veiter vorkommen, samt denen Chur-Cöllnischen Differentien mit dem Dom-Capitul daselbst, in specie aber wegen eingenommener Frantzösischern Völcker, und in puncto Associationis verschiedener Reichs-Crayse zeithero passiret. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationLeucht, Christian Leonhard. Europäischer Staats-Cantzley: Sechster Theil, Darinnen Der Stadt Wombs Mit Dem Clero Und Denen Fürstlichen Bischoflichen Beampten Habende Stritigkeiten, Dann Die Pfältzische Religions-Verdrießlichkeit, Nebst Der Falckenhagischen Executions-Sache Weitläufftig Enthalten. Insonderheit Was Sowol in Der Sachsen-Coburgischen, Als Auch in Dem Mecklenburgischen Succession- Und Primogenitur-Recht Veiter Vorkommen, Samt Denen Chur-Cöllnischen Differentien Mit Dem Dom-Capitul Daselbst, in Specie Aber Wegen Eingenommener Frantzösischern Völcker, Und in Puncto Associationis Verschiedener Reichs-Crayse Zeithero Passiret. [S.l.: s.n.], 1702.
MLA CitationLeucht, Christian Leonhard. Europäischer Staats-Cantzley: Sechster Theil, Darinnen Der Stadt Wombs Mit Dem Clero Und Denen Fürstlichen Bischoflichen Beampten Habende Stritigkeiten, Dann Die Pfältzische Religions-Verdrießlichkeit, Nebst Der Falckenhagischen Executions-Sache Weitläufftig Enthalten. Insonderheit Was Sowol in Der Sachsen-Coburgischen, Als Auch in Dem Mecklenburgischen Succession- Und Primogenitur-Recht Veiter Vorkommen, Samt Denen Chur-Cöllnischen Differentien Mit Dem Dom-Capitul Daselbst, in Specie Aber Wegen Eingenommener Frantzösischern Völcker, Und in Puncto Associationis Verschiedener Reichs-Crayse Zeithero Passiret. [S.l.: s.n.], 1702.