Leucht, C. L. (1714). Europäischer Staats-Cantzley: Drey- und zwantzigster Theil, In welchem sowohl die Gravamina des Herrn Wild- und Rhein- Grafens zu Dhaun, wider die Fürstl. Salmische, in dem Evangelischen Kirchen- und Schul-Wesen, unternommene gewaltsame Eingriffe, als auch des Hochfürstl. Haußes Holstein- Gottorff in Puncto Restitutionis & Indemnisationis mit der Cron Dännemarck annoch obwaltende Differentien, dann der zwischen der Reichs-Praelatur Petershausen und dem Gottes-Hauß Creutzlingen entstandene Praecedenz-Streit. Nebst des Herrn Abbtens zu Wehrden contra Ihro Königl. Majest. in Preussen, wegen Depossedirung seiner Abbten ec. führenden Gravaminibus, wie ingleichen die zwischen Sr. Königl. Majest. in Preussen und denen Limburgischen Allodial-Erben sich hervorgethane Irrungen; Insonderheit, was wegen der ad futuros Tractatus Pacis abzuordnenden Reichs-Deputation, als daselbst auszumachenden Puncti Religionis, zwischen beeden Religions-Verwandten, nicht allein, ohnlängstens geschlossen, sondern auch, was sowol diesfalls, zu Utrecht, als bey dem Baadischen Friedens Congress, wegen Erläuterung des 3ten Articuls Pacis Rastadiensis, inter Evangelicos abgehandelt und übergeben worden; dann was sonsten des Baadischen Friedens halber in Comitiis vorgangen, communiciret wird. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationLeucht, Christian Leonhard. Europäischer Staats-Cantzley: Drey- Und Zwantzigster Theil, In Welchem Sowohl Die Gravamina Des Herrn Wild- Und Rhein- Grafens Zu Dhaun, Wider Die Fürstl. Salmische, in Dem Evangelischen Kirchen- Und Schul-Wesen, Unternommene Gewaltsame Eingriffe, Als Auch Des Hochfürstl. Haußes Holstein- Gottorff in Puncto Restitutionis & Indemnisationis Mit Der Cron Dännemarck Annoch Obwaltende Differentien, Dann Der Zwischen Der Reichs-Praelatur Petershausen Und Dem Gottes-Hauß Creutzlingen Entstandene Praecedenz-Streit. Nebst Des Herrn Abbtens Zu Wehrden Contra Ihro Königl. Majest. in Preussen, Wegen Depossedirung Seiner Abbten Ec. Führenden Gravaminibus, Wie Ingleichen Die Zwischen Sr. Königl. Majest. in Preussen Und Denen Limburgischen Allodial-Erben Sich Hervorgethane Irrungen; Insonderheit, Was Wegen Der Ad Futuros Tractatus Pacis Abzuordnenden Reichs-Deputation, Als Daselbst Auszumachenden Puncti Religionis, Zwischen Beeden Religions-Verwandten, Nicht Allein, Ohnlängstens Geschlossen, Sondern Auch, Was Sowol Diesfalls, Zu Utrecht, Als Bey Dem Baadischen Friedens Congress, Wegen Erläuterung Des 3ten Articuls Pacis Rastadiensis, Inter Evangelicos Abgehandelt Und übergeben Worden; Dann Was Sonsten Des Baadischen Friedens Halber in Comitiis Vorgangen, Communiciret Wird. [S.l.: s.n.], 1714.
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