(1785). Reglement für die königl. preußische Kavallerie: Worinn enthalten der Dienst im Felde und in der Garnison; auch wornach die sämmtlichen Offiziere sich sonst zu verhalten haben; desgleichen wie viel an Traktament bezahlet, und davon abgezogen, auch wie die Montirung gemacht werden soll. Wien: gedruckt, bey Joh. Thom. Edlen von Trattnern, kaiserl. königl. Hofbuchdruckern und Buchhändlern.
Chicago Style CitationReglement Für Die Königl. Preußische Kavallerie: Worinn Enthalten Der Dienst Im Felde Und in Der Garnison; Auch Wornach Die Sämmtlichen Offiziere Sich Sonst Zu Verhalten Haben; Desgleichen Wie Viel an Traktament Bezahlet, Und Davon Abgezogen, Auch Wie Die Montirung Gemacht Werden Soll. Wien: gedruckt, bey Joh. Thom. Edlen von Trattnern, kaiserl. königl. Hofbuchdruckern und Buchhändlern, 1785.
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