(1707). Schluß Der Löblichen Herren Vier Ständen deß Marggraffthumbs Mähren Bey dem In der Königl. Stadt Brünn auff den fünffzehenden Monaths-Tag Novembris durch offentliche Patenten außgeschriebenen, und auff den 23sten ejusdem, deß abgelebten Siebenzehen Hundert Sechsten Jahrs, prorogirten, nachgehends aber den 25. May dieses lauffenden Siebenzehen Hundert und Siebenden Jahrs geändigten allgemeinen Landtags. Gedruckt in der Königlichen Stadt Brünn: im Marggraffthumb Mähren, bey Johann Frantz Swoboda.
Chicago Style CitationSchluß Der Löblichen Herren Vier Ständen Deß Marggraffthumbs Mähren Bey Dem In Der Königl. Stadt Brünn Auff Den Fünffzehenden Monaths-Tag Novembris Durch Offentliche Patenten Außgeschriebenen, Und Auff Den 23sten Ejusdem, Deß Abgelebten Siebenzehen Hundert Sechsten Jahrs, Prorogirten, Nachgehends Aber Den 25. May Dieses Lauffenden Siebenzehen Hundert Und Siebenden Jahrs Geändigten Allgemeinen Landtags. Gedruckt in der Königlichen Stadt Brünn: im Marggraffthumb Mähren, bey Johann Frantz Swoboda, 1707.
MLA CitationSchluß Der Löblichen Herren Vier Ständen Deß Marggraffthumbs Mähren Bey Dem In Der Königl. Stadt Brünn Auff Den Fünffzehenden Monaths-Tag Novembris Durch Offentliche Patenten Außgeschriebenen, Und Auff Den 23sten Ejusdem, Deß Abgelebten Siebenzehen Hundert Sechsten Jahrs, Prorogirten, Nachgehends Aber Den 25. May Dieses Lauffenden Siebenzehen Hundert Und Siebenden Jahrs Geändigten Allgemeinen Landtags. Gedruckt in der Königlichen Stadt Brünn: im Marggraffthumb Mähren, bey Johann Frantz Swoboda, 1707.