Lacy, F. M. v. (1786). Neustes Reglement für die sämmtliche Kaiserlich Königliche Kavallerie: Erster Theil, Das Eskadronenreglement. Zweiter Theil Das Regimentsreglement; die Geldverpflegung der sämmtlichen Kavallerie, des Officiers und des gemeinen Mannes, in allen Staaten der österreichischen Monarchie, in Kriegs- und Friedenszeiten; Verhaltungsbefehle für die Staabsofficiere in Garnison und im Felde, bei Märchen, bei Aussteckung der Läger, bei Detaschementern u. s. w. enthaltend: Ein Werk, das gegenwärtig, außer den österreichischen Staaten, zuerst öffentlich bekannt gemacht wird, und aus dem man die innere Verfassung dieses Theils der österreichischen Armee vollkommen kennen lernt. Berlin: Bei Johann Friedrich Unger.
Chicago Style CitationLacy, Franz Moritz von. Neustes Reglement Für Die Sämmtliche Kaiserlich Königliche Kavallerie: Erster Theil, Das Eskadronenreglement. Zweiter Theil Das Regimentsreglement; Die Geldverpflegung Der Sämmtlichen Kavallerie, Des Officiers Und Des Gemeinen Mannes, in Allen Staaten Der österreichischen Monarchie, in Kriegs- Und Friedenszeiten; Verhaltungsbefehle Für Die Staabsofficiere in Garnison Und Im Felde, Bei Märchen, Bei Aussteckung Der Läger, Bei Detaschementern U. S. W. Enthaltend: Ein Werk, Das Gegenwärtig, Außer Den österreichischen Staaten, Zuerst öffentlich Bekannt Gemacht Wird, Und Aus Dem Man Die Innere Verfassung Dieses Theils Der österreichischen Armee Vollkommen Kennen Lernt. Berlin: Bei Johann Friedrich Unger, 1786.
MLA CitationLacy, Franz Moritz von. Neustes Reglement Für Die Sämmtliche Kaiserlich Königliche Kavallerie: Erster Theil, Das Eskadronenreglement. Zweiter Theil Das Regimentsreglement; Die Geldverpflegung Der Sämmtlichen Kavallerie, Des Officiers Und Des Gemeinen Mannes, in Allen Staaten Der österreichischen Monarchie, in Kriegs- Und Friedenszeiten; Verhaltungsbefehle Für Die Staabsofficiere in Garnison Und Im Felde, Bei Märchen, Bei Aussteckung Der Läger, Bei Detaschementern U. S. W. Enthaltend: Ein Werk, Das Gegenwärtig, Außer Den österreichischen Staaten, Zuerst öffentlich Bekannt Gemacht Wird, Und Aus Dem Man Die Innere Verfassung Dieses Theils Der österreichischen Armee Vollkommen Kennen Lernt. Berlin: Bei Johann Friedrich Unger, 1786.