Klammer, B. (1668). Compendium Juris tàm Civilis, quàm Feudalis: Das ist, Ein kurtzer Außzug deß gemeinen Lehn, und Keyser-Rechts, Darinnen viel und mancherley Sachen, und Händel, so fast täglichen in Gerichts-und Rechts-Stellen, auch sonsten in Rathschlägen, und gemeinen Leben vorfallen, zu befinden. Cum gemino Indice. Franckfurt ; und Leipzig: In Verlegung Esaiae Fellgiebels, Buchhändlers in Breßlau.
Chicago Style CitationKlammer, Balthasar. Compendium Juris Tàm Civilis, Quàm Feudalis: Das Ist, Ein Kurtzer Außzug Deß Gemeinen Lehn, Und Keyser-Rechts, Darinnen Viel Und Mancherley Sachen, Und Händel, so Fast Täglichen in Gerichts-und Rechts-Stellen, Auch Sonsten in Rathschlägen, Und Gemeinen Leben Vorfallen, Zu Befinden. Cum Gemino Indice. Franckfurt ; und Leipzig: In Verlegung Esaiae Fellgiebels, Buchhändlers in Breßlau, 1668.
MLA CitationKlammer, Balthasar. Compendium Juris Tàm Civilis, Quàm Feudalis: Das Ist, Ein Kurtzer Außzug Deß Gemeinen Lehn, Und Keyser-Rechts, Darinnen Viel Und Mancherley Sachen, Und Händel, so Fast Täglichen in Gerichts-und Rechts-Stellen, Auch Sonsten in Rathschlägen, Und Gemeinen Leben Vorfallen, Zu Befinden. Cum Gemino Indice. Franckfurt ; und Leipzig: In Verlegung Esaiae Fellgiebels, Buchhändlers in Breßlau, 1668.