Harpprecht, F. C. (1718). Das Recht Der Fuhr-Leute: Benebst Rechtlichster An- und Ausgührung wie mit Fuhrleuten vorsichtig zu contrahiren, der etwa von ihnen verursachste Schaden zu erstatten, und die desfalls vorkommende Fälle zu entscheiden, it. was wegen der Casuum fortuitorum zu statuiren. Wobey dann auch Was in Successionen oder Erbfolgen vorkommen kan, und wie der Fuhrleute Defraudationen und dergleichen private und publique Verbrechen zu bestraffen gründlich erörtert worden. Zum dritten mahle übersehen, und hin und wieder locupletiret. Denen Handelsleuten, Reisenden, auch so Güter und Waaren zu verschicken, zu empfangen, oder selbst verfahren, zu gutem Nutzen ehedessen heraus gegeben. Leipzig: Zu finden bey Christoph Julius Hoffmann.
Chicago Style CitationHarpprecht, Ferdinand Christoph. Das Recht Der Fuhr-Leute: Benebst Rechtlichster An- Und Ausgührung Wie Mit Fuhrleuten Vorsichtig Zu Contrahiren, Der Etwa Von Ihnen Verursachste Schaden Zu Erstatten, Und Die Desfalls Vorkommende Fälle Zu Entscheiden, It. Was Wegen Der Casuum Fortuitorum Zu Statuiren. Wobey Dann Auch Was in Successionen Oder Erbfolgen Vorkommen Kan, Und Wie Der Fuhrleute Defraudationen Und Dergleichen Private Und Publique Verbrechen Zu Bestraffen Gründlich Erörtert Worden. Zum Dritten Mahle übersehen, Und Hin Und Wieder Locupletiret. Denen Handelsleuten, Reisenden, Auch so Güter Und Waaren Zu Verschicken, Zu Empfangen, Oder Selbst Verfahren, Zu Gutem Nutzen Ehedessen Heraus Gegeben. Leipzig: Zu finden bey Christoph Julius Hoffmann, 1718.
MLA CitationHarpprecht, Ferdinand Christoph. Das Recht Der Fuhr-Leute: Benebst Rechtlichster An- Und Ausgührung Wie Mit Fuhrleuten Vorsichtig Zu Contrahiren, Der Etwa Von Ihnen Verursachste Schaden Zu Erstatten, Und Die Desfalls Vorkommende Fälle Zu Entscheiden, It. Was Wegen Der Casuum Fortuitorum Zu Statuiren. Wobey Dann Auch Was in Successionen Oder Erbfolgen Vorkommen Kan, Und Wie Der Fuhrleute Defraudationen Und Dergleichen Private Und Publique Verbrechen Zu Bestraffen Gründlich Erörtert Worden. Zum Dritten Mahle übersehen, Und Hin Und Wieder Locupletiret. Denen Handelsleuten, Reisenden, Auch so Güter Und Waaren Zu Verschicken, Zu Empfangen, Oder Selbst Verfahren, Zu Gutem Nutzen Ehedessen Heraus Gegeben. Leipzig: Zu finden bey Christoph Julius Hoffmann, 1718.