Harpprecht, F. C. (1718). Das Pfändungs-Recht: Oder Gründliche Abhandelung von denen heutiges Tages üblichen Pfändungen, Worinnen Aus bewährten JCtis. und anderen Rechts- Fundamenten gezeiget wird, woher die Pfändungen ihren Uhrsprung nehmen, und in welchen Fällen dieselbe zuläßig oder unzuläßig seyn. Insonderheit was bey denen in des Heil. Römischen Reichs Satzungen verbothenen Pfändungen und Repressalien zu beobachten; Anitzo ins Teutsche übersetzet, und zum gemeinen besten publiciret und heraus gegeben. Zelle: Zu finden bey Christoph Julius Hoffmann.
Chicago Style CitationHarpprecht, Ferdinand Christoph. Das Pfändungs-Recht: Oder Gründliche Abhandelung Von Denen Heutiges Tages üblichen Pfändungen, Worinnen Aus Bewährten JCtis. Und Anderen Rechts- Fundamenten Gezeiget Wird, Woher Die Pfändungen Ihren Uhrsprung Nehmen, Und in Welchen Fällen Dieselbe Zuläßig Oder Unzuläßig Seyn. Insonderheit Was Bey Denen in Des Heil. Römischen Reichs Satzungen Verbothenen Pfändungen Und Repressalien Zu Beobachten; Anitzo Ins Teutsche übersetzet, Und Zum Gemeinen Besten Publiciret Und Heraus Gegeben. Zelle: Zu finden bey Christoph Julius Hoffmann, 1718.
MLA CitationHarpprecht, Ferdinand Christoph. Das Pfändungs-Recht: Oder Gründliche Abhandelung Von Denen Heutiges Tages üblichen Pfändungen, Worinnen Aus Bewährten JCtis. Und Anderen Rechts- Fundamenten Gezeiget Wird, Woher Die Pfändungen Ihren Uhrsprung Nehmen, Und in Welchen Fällen Dieselbe Zuläßig Oder Unzuläßig Seyn. Insonderheit Was Bey Denen in Des Heil. Römischen Reichs Satzungen Verbothenen Pfändungen Und Repressalien Zu Beobachten; Anitzo Ins Teutsche übersetzet, Und Zum Gemeinen Besten Publiciret Und Heraus Gegeben. Zelle: Zu finden bey Christoph Julius Hoffmann, 1718.