Rincolini, E. K. (1808). Nachricht: Unterzeichneter macht allen Eltern und Pflegeltern, deren Kinder mit Schutzpocken geimpft, und in dem Schutzpockenimpfinstitute inprotokollirt sind, bekannt: daß ihre oder die ihrer Pflege anvertrauten Kinder im Erkrankungsfalle von ihm in seiner Wohnung auf dem großen Platze Nro. 95 in der Apotheke zum goldenen Adler im 2. Stocke täglich im Winter von 8 bis 9 Uhr, und im Sommer von 6 bis 7 Uhr morgens unentgeldlich ärztliche Hülfe erhalten können. Den erkrankten Kindern armer Eltern werden alle erforderlichen Arzneyen von mir, durch einige Wohlthäter unterstützt, unentgeldlich verabfolgt werden, so wie auch diejenigen Kinder, wlche ihrer Krankheiten, z. b. Brustkrankheiten, Hautausschlägen wegen, in die freye Luft nich getragen werden dürfen, von Unterzeichnetem in ihren ihm früher angezeigten Wohnungen besucht werden. [Brünn: s.n.
Chicago Style CitationRincolini, Ernst Karl. Nachricht: Unterzeichneter Macht Allen Eltern Und Pflegeltern, Deren Kinder Mit Schutzpocken Geimpft, Und in Dem Schutzpockenimpfinstitute Inprotokollirt Sind, Bekannt: Daß Ihre Oder Die Ihrer Pflege Anvertrauten Kinder Im Erkrankungsfalle Von Ihm in Seiner Wohnung Auf Dem Großen Platze Nro. 95 in Der Apotheke Zum Goldenen Adler Im 2. Stocke Täglich Im Winter Von 8 Bis 9 Uhr, Und Im Sommer Von 6 Bis 7 Uhr Morgens Unentgeldlich ärztliche Hülfe Erhalten Können. Den Erkrankten Kindern Armer Eltern Werden Alle Erforderlichen Arzneyen Von Mir, Durch Einige Wohlthäter Unterstützt, Unentgeldlich Verabfolgt Werden, so Wie Auch Diejenigen Kinder, Wlche Ihrer Krankheiten, Z. B. Brustkrankheiten, Hautausschlägen Wegen, in Die Freye Luft Nich Getragen Werden Dürfen, Von Unterzeichnetem in Ihren Ihm Früher Angezeigten Wohnungen Besucht Werden. [Brünn: s.n, 1808.
MLA CitationRincolini, Ernst Karl. Nachricht: Unterzeichneter Macht Allen Eltern Und Pflegeltern, Deren Kinder Mit Schutzpocken Geimpft, Und in Dem Schutzpockenimpfinstitute Inprotokollirt Sind, Bekannt: Daß Ihre Oder Die Ihrer Pflege Anvertrauten Kinder Im Erkrankungsfalle Von Ihm in Seiner Wohnung Auf Dem Großen Platze Nro. 95 in Der Apotheke Zum Goldenen Adler Im 2. Stocke Täglich Im Winter Von 8 Bis 9 Uhr, Und Im Sommer Von 6 Bis 7 Uhr Morgens Unentgeldlich ärztliche Hülfe Erhalten Können. Den Erkrankten Kindern Armer Eltern Werden Alle Erforderlichen Arzneyen Von Mir, Durch Einige Wohlthäter Unterstützt, Unentgeldlich Verabfolgt Werden, so Wie Auch Diejenigen Kinder, Wlche Ihrer Krankheiten, Z. B. Brustkrankheiten, Hautausschlägen Wegen, in Die Freye Luft Nich Getragen Werden Dürfen, Von Unterzeichnetem in Ihren Ihm Früher Angezeigten Wohnungen Besucht Werden. [Brünn: s.n, 1808.