(1624). Des Heiligen Römischen Reichs Unterschiedener Chur-Fürsten vnnd Stände Abschiede und Satzunge, Wie in dero Chur: Fürstenthumben, Landen vnd Herrschafften, die auss der vnsehligen Müntzsteigerung entstandene Irrungen und Streittigkeiten, entweder in Güte beygelegt, oder Rechtlich erörtert werden sollen: Auß höchst: Hoch: vnd wohlgedachter Herrschaften deßwegen jüngstpublicirten Anschlägen, Ordnungen, Mandaten vnd Edicten trewlich vnnd mit fleiß zusammen gezogen. Erffurdt: In Verlegung Johann Birckners, Buchhändlers in Erffurdt.
Chicago Style CitationDes Heiligen Römischen Reichs Unterschiedener Chur-Fürsten Vnnd Stände Abschiede Und Satzunge, Wie in Dero Chur: Fürstenthumben, Landen Vnd Herrschafften, Die Auss Der Vnsehligen Müntzsteigerung Entstandene Irrungen Und Streittigkeiten, Entweder in Güte Beygelegt, Oder Rechtlich Erörtert Werden Sollen: Auß Höchst: Hoch: Vnd Wohlgedachter Herrschaften Deßwegen Jüngstpublicirten Anschlägen, Ordnungen, Mandaten Vnd Edicten Trewlich Vnnd Mit Fleiß Zusammen Gezogen. Erffurdt: In Verlegung Johann Birckners, Buchhändlers in Erffurdt, 1624.
MLA CitationDes Heiligen Römischen Reichs Unterschiedener Chur-Fürsten Vnnd Stände Abschiede Und Satzunge, Wie in Dero Chur: Fürstenthumben, Landen Vnd Herrschafften, Die Auss Der Vnsehligen Müntzsteigerung Entstandene Irrungen Und Streittigkeiten, Entweder in Güte Beygelegt, Oder Rechtlich Erörtert Werden Sollen: Auß Höchst: Hoch: Vnd Wohlgedachter Herrschaften Deßwegen Jüngstpublicirten Anschlägen, Ordnungen, Mandaten Vnd Edicten Trewlich Vnnd Mit Fleiß Zusammen Gezogen. Erffurdt: In Verlegung Johann Birckners, Buchhändlers in Erffurdt, 1624.