Ludwig, H. v. W. I. (1587). Des Fürstenthumbs Würtemberg hieuor außgangne, vnd jetzo widerum von newem gebesserte vnd gemehrte Hoffgerichts Ordnung: Wie es künfftiglich in den Händeln, so daran erwachßen, gehalten werden solle. [Tübingen: Georg Gruppenbach].
Chicago Style CitationLudwig, Herzog von Württemberg III. Des Fürstenthumbs Würtemberg Hieuor Außgangne, Vnd Jetzo Widerum Von Newem Gebesserte Vnd Gemehrte Hoffgerichts Ordnung: Wie Es Künfftiglich in Den Händeln, so Daran Erwachßen, Gehalten Werden Solle. [Tübingen: Georg Gruppenbach], 1587.
MLA CitationLudwig, Herzog von Württemberg III. Des Fürstenthumbs Würtemberg Hieuor Außgangne, Vnd Jetzo Widerum Von Newem Gebesserte Vnd Gemehrte Hoffgerichts Ordnung: Wie Es Künfftiglich in Den Händeln, so Daran Erwachßen, Gehalten Werden Solle. [Tübingen: Georg Gruppenbach], 1587.