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Bolz, J. G., & Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach. (1730). Einleitung Zum Ambthierungs- und Rechnungs-Werck: Darinnen Deutlich an Hand gegeben, wie ein Beamter in allerhand Occurentien, er mag gleich mit Civil-Criminal- oder Rechnungs-Sachen beschäfftiget seyn, sich verhalten, die Ambthierung ordentlich einrichten, und fortführen, die eingeschliechene Unordnungen, zu der Herrschaft Nutzen und Erleichterung der Ambts-Geschäfften, abstellen, auch wie er das Rechnungs-Werck selbsten, ohne bey der Revision viele Mängel zu erzielen, vorsichtig tractiren, und sich auch sonsten ausser Verantwortung setzen solle. Nebst einem vollständigen Formular einer Ambts-rechnung, sambt darzu gehörigen Beylagen, Dem Publico zum besten heraus gegeben. Franckfurt ; und Leipzig: Bey Wolffgang Christoph Multzen.

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Bolz, Johann Gottfried, and Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach. Einleitung Zum Ambthierungs- Und Rechnungs-Werck: Darinnen Deutlich an Hand Gegeben, Wie Ein Beamter in Allerhand Occurentien, Er Mag Gleich Mit Civil-Criminal- Oder Rechnungs-Sachen Beschäfftiget Seyn, Sich Verhalten, Die Ambthierung Ordentlich Einrichten, Und Fortführen, Die Eingeschliechene Unordnungen, Zu Der Herrschaft Nutzen Und Erleichterung Der Ambts-Geschäfften, Abstellen, Auch Wie Er Das Rechnungs-Werck Selbsten, Ohne Bey Der Revision Viele Mängel Zu Erzielen, Vorsichtig Tractiren, Und Sich Auch Sonsten Ausser Verantwortung Setzen Solle. Nebst Einem Vollständigen Formular Einer Ambts-rechnung, Sambt Darzu Gehörigen Beylagen, Dem Publico Zum Besten Heraus Gegeben. Franckfurt ; und Leipzig: Bey Wolffgang Christoph Multzen, 1730.

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Bolz, Johann Gottfried, and Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach. Einleitung Zum Ambthierungs- Und Rechnungs-Werck: Darinnen Deutlich an Hand Gegeben, Wie Ein Beamter in Allerhand Occurentien, Er Mag Gleich Mit Civil-Criminal- Oder Rechnungs-Sachen Beschäfftiget Seyn, Sich Verhalten, Die Ambthierung Ordentlich Einrichten, Und Fortführen, Die Eingeschliechene Unordnungen, Zu Der Herrschaft Nutzen Und Erleichterung Der Ambts-Geschäfften, Abstellen, Auch Wie Er Das Rechnungs-Werck Selbsten, Ohne Bey Der Revision Viele Mängel Zu Erzielen, Vorsichtig Tractiren, Und Sich Auch Sonsten Ausser Verantwortung Setzen Solle. Nebst Einem Vollständigen Formular Einer Ambts-rechnung, Sambt Darzu Gehörigen Beylagen, Dem Publico Zum Besten Heraus Gegeben. Franckfurt ; und Leipzig: Bey Wolffgang Christoph Multzen, 1730.

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