Gärtner, A., & Hübsch, J. G. G. (1725). Langwirige Lampen: Oder Sonderbare, ungemeine und durch untrügliche Proben bestätigte Erfindung, Lampen auf eine leichte Arth also zuzurichten, daß sie geraume Zeit, und nach Erfordern, Jahr und Tag, ohne ferneres Anrühren, Putzen und Zugiessen einiges Oehls, reinlich, in einer beständig-gleichen Flamme, so starck und schwach, als man es verlanget, fortbrennen, auch in seinen neuinventirten, und hierinnen eröffneten Laternen vor Wind und Wetter gesichert bleiben, Mit dessen Bewilligung Ihren Gestalten, Eigenschafften und Nutzbarkeiten nach, Nebst angehängter Nachricht, Von denen Antiquen, Und einer genauen Untersuchung derer vor immer-brennende ausgegebenen Lampen. Leipzig ; und Franckfurt: [s.n.].
Chicago Style CitationGärtner, Andreas, and Johann Georg Gotthelf Hübsch. Langwirige Lampen: Oder Sonderbare, Ungemeine Und Durch Untrügliche Proben Bestätigte Erfindung, Lampen Auf Eine Leichte Arth Also Zuzurichten, Daß Sie Geraume Zeit, Und Nach Erfordern, Jahr Und Tag, Ohne Ferneres Anrühren, Putzen Und Zugiessen Einiges Oehls, Reinlich, in Einer Beständig-gleichen Flamme, so Starck Und Schwach, Als Man Es Verlanget, Fortbrennen, Auch in Seinen Neuinventirten, Und Hierinnen Eröffneten Laternen Vor Wind Und Wetter Gesichert Bleiben, Mit Dessen Bewilligung Ihren Gestalten, Eigenschafften Und Nutzbarkeiten Nach, Nebst Angehängter Nachricht, Von Denen Antiquen, Und Einer Genauen Untersuchung Derer Vor Immer-brennende Ausgegebenen Lampen. Leipzig ; und Franckfurt: [s.n.], 1725.
MLA CitationGärtner, Andreas, and Johann Georg Gotthelf Hübsch. Langwirige Lampen: Oder Sonderbare, Ungemeine Und Durch Untrügliche Proben Bestätigte Erfindung, Lampen Auf Eine Leichte Arth Also Zuzurichten, Daß Sie Geraume Zeit, Und Nach Erfordern, Jahr Und Tag, Ohne Ferneres Anrühren, Putzen Und Zugiessen Einiges Oehls, Reinlich, in Einer Beständig-gleichen Flamme, so Starck Und Schwach, Als Man Es Verlanget, Fortbrennen, Auch in Seinen Neuinventirten, Und Hierinnen Eröffneten Laternen Vor Wind Und Wetter Gesichert Bleiben, Mit Dessen Bewilligung Ihren Gestalten, Eigenschafften Und Nutzbarkeiten Nach, Nebst Angehängter Nachricht, Von Denen Antiquen, Und Einer Genauen Untersuchung Derer Vor Immer-brennende Ausgegebenen Lampen. Leipzig ; und Franckfurt: [s.n.], 1725.