Weber, J. (1622). Non dimittitur peccatum, Nisi restituatur ablatum Das ist, Schrifftmessiger Beweiß und gründtlicher Unterricht: Daß die Leute, welche durch unziemliche Mittel, Geldt, Gut, Reichthumb und Nahrung gewinnen, keine Vergebung der Sünden darbey erlangen, noch Selig werden können, so lang sie solches unrechte Gut wissendtlich bey sich behalten und brauchen. Sampt beygefügter Erklärung, Wie und Wohin das unrechte Guth könne restituiret und widerstattet werden. [Erfurt]: Gedruckt bey Philip Witteln, In verlegung Johann Birckners, Buchhändles in Erffurdt.
Chicago Style CitationWeber, Johann. Non Dimittitur Peccatum, Nisi Restituatur Ablatum Das Ist, Schrifftmessiger Beweiß Und Gründtlicher Unterricht: Daß Die Leute, Welche Durch Unziemliche Mittel, Geldt, Gut, Reichthumb Und Nahrung Gewinnen, Keine Vergebung Der Sünden Darbey Erlangen, Noch Selig Werden Können, so Lang Sie Solches Unrechte Gut Wissendtlich Bey Sich Behalten Und Brauchen. Sampt Beygefügter Erklärung, Wie Und Wohin Das Unrechte Guth Könne Restituiret Und Widerstattet Werden. [Erfurt]: Gedruckt bey Philip Witteln, In verlegung Johann Birckners, Buchhändles in Erffurdt, 1622.
MLA CitationWeber, Johann. Non Dimittitur Peccatum, Nisi Restituatur Ablatum Das Ist, Schrifftmessiger Beweiß Und Gründtlicher Unterricht: Daß Die Leute, Welche Durch Unziemliche Mittel, Geldt, Gut, Reichthumb Und Nahrung Gewinnen, Keine Vergebung Der Sünden Darbey Erlangen, Noch Selig Werden Können, so Lang Sie Solches Unrechte Gut Wissendtlich Bey Sich Behalten Und Brauchen. Sampt Beygefügter Erklärung, Wie Und Wohin Das Unrechte Guth Könne Restituiret Und Widerstattet Werden. [Erfurt]: Gedruckt bey Philip Witteln, In verlegung Johann Birckners, Buchhändles in Erffurdt, 1622.