Seckendorff, V. L. v. (1656). Teutscher Fürsten-Stat, Oder Gründliche vnd kurtze Beschreibung: Welcher gestalt Fürstenthümer, Graff- vnd Herschafften im H. Römischen Reich Teutscher Nation, welche Landes, Fürstliche unnd Hohe Obrigkeitliche Regalia haben, von Rechts- unnd löblicher Gewonheit wegen beschaffen zu seyn, Regieret, mit Ordnungen und Satzungen, Geheimen und Iustitz Cantzeleyen, Consistoriis und andern hohen und niedern Gerichts-Instantien, Aemptern und Diensten, verfasset und versehen, auch wie deroselben Cammer- vnd Hoffsachen bestellt zu werden pflegen. Zu beliebigem Gebrauch und Nutzhoher Standspersonen, dero Jungen Herrschafften, Räthe vnd bedienen auch männiglichs, der bey Fürstlichen vnd dergleichen Höffen, Gerichten vnd Landschafften zu thun hat, nach Anleytung der Reichssatzungen vnd Gewonheiten, auch würcklicher Observantz abgefasset. Gedruckt Hanaw: bey Johann Aubry, In Verlegung Thomae Matthiae Götzens, zu Franckfurth am Mayn.
Chicago Style CitationSeckendorff, Veit Ludwig von. Teutscher Fürsten-Stat, Oder Gründliche Vnd Kurtze Beschreibung: Welcher Gestalt Fürstenthümer, Graff- Vnd Herschafften Im H. Römischen Reich Teutscher Nation, Welche Landes, Fürstliche Unnd Hohe Obrigkeitliche Regalia Haben, Von Rechts- Unnd Löblicher Gewonheit Wegen Beschaffen Zu Seyn, Regieret, Mit Ordnungen Und Satzungen, Geheimen Und Iustitz Cantzeleyen, Consistoriis Und Andern Hohen Und Niedern Gerichts-Instantien, Aemptern Und Diensten, Verfasset Und Versehen, Auch Wie Deroselben Cammer- Vnd Hoffsachen Bestellt Zu Werden Pflegen. Zu Beliebigem Gebrauch Und Nutzhoher Standspersonen, Dero Jungen Herrschafften, Räthe Vnd Bedienen Auch Männiglichs, Der Bey Fürstlichen Vnd Dergleichen Höffen, Gerichten Vnd Landschafften Zu Thun Hat, Nach Anleytung Der Reichssatzungen Vnd Gewonheiten, Auch Würcklicher Observantz Abgefasset. Gedruckt Hanaw: bey Johann Aubry, In Verlegung Thomae Matthiae Götzens, zu Franckfurth am Mayn, 1656.
MLA CitationSeckendorff, Veit Ludwig von. Teutscher Fürsten-Stat, Oder Gründliche Vnd Kurtze Beschreibung: Welcher Gestalt Fürstenthümer, Graff- Vnd Herschafften Im H. Römischen Reich Teutscher Nation, Welche Landes, Fürstliche Unnd Hohe Obrigkeitliche Regalia Haben, Von Rechts- Unnd Löblicher Gewonheit Wegen Beschaffen Zu Seyn, Regieret, Mit Ordnungen Und Satzungen, Geheimen Und Iustitz Cantzeleyen, Consistoriis Und Andern Hohen Und Niedern Gerichts-Instantien, Aemptern Und Diensten, Verfasset Und Versehen, Auch Wie Deroselben Cammer- Vnd Hoffsachen Bestellt Zu Werden Pflegen. Zu Beliebigem Gebrauch Und Nutzhoher Standspersonen, Dero Jungen Herrschafften, Räthe Vnd Bedienen Auch Männiglichs, Der Bey Fürstlichen Vnd Dergleichen Höffen, Gerichten Vnd Landschafften Zu Thun Hat, Nach Anleytung Der Reichssatzungen Vnd Gewonheiten, Auch Würcklicher Observantz Abgefasset. Gedruckt Hanaw: bey Johann Aubry, In Verlegung Thomae Matthiae Götzens, zu Franckfurth am Mayn, 1656.