(1692). Miscellanea Juris-Publici Curiosa De Novemviratu Bestehendt in nachfolgenden Fragen: Ob nemlich der Neunte Electorat eingeführt werden könne. Ob solcher ohne Miteinwilligung und Consens der Fürsten und Stände des Heil. Röm. Reichs beschehen möge. Und Ob es rathsam sey, daß Selbiger de prasenti introduciret werde. Welche Pro & Contra in verschiedenen stattlichen Schrifften proponiret, und allen Liebhabern der Staats-Sachen zu guten Nutzen an Tag gegeben und mitgetheilet. [S.l.: s.n.].
Chicago Style CitationMiscellanea Juris-Publici Curiosa De Novemviratu Bestehendt in Nachfolgenden Fragen: Ob Nemlich Der Neunte Electorat Eingeführt Werden Könne. Ob Solcher Ohne Miteinwilligung Und Consens Der Fürsten Und Stände Des Heil. Röm. Reichs Beschehen Möge. Und Ob Es Rathsam Sey, Daß Selbiger De Prasenti Introduciret Werde. Welche Pro & Contra in Verschiedenen Stattlichen Schrifften Proponiret, Und Allen Liebhabern Der Staats-Sachen Zu Guten Nutzen an Tag Gegeben Und Mitgetheilet. [S.l.: s.n.], 1692.
MLA CitationMiscellanea Juris-Publici Curiosa De Novemviratu Bestehendt in Nachfolgenden Fragen: Ob Nemlich Der Neunte Electorat Eingeführt Werden Könne. Ob Solcher Ohne Miteinwilligung Und Consens Der Fürsten Und Stände Des Heil. Röm. Reichs Beschehen Möge. Und Ob Es Rathsam Sey, Daß Selbiger De Prasenti Introduciret Werde. Welche Pro & Contra in Verschiedenen Stattlichen Schrifften Proponiret, Und Allen Liebhabern Der Staats-Sachen Zu Guten Nutzen an Tag Gegeben Und Mitgetheilet. [S.l.: s.n.], 1692.