Wiederholdt, J. L. (1710). Repraesentatio Judicis Muneribus ac Donis Corrupti: Das ist: Kurtze Abbildung Eines durch Gaben und Geschencke Bestochenen Richters, Darin gezeiget wird: Ob und wie weit einem Richter Geschencke zu nehmen erlaubt seye oder nicht? Wie sich ein Richter des Criminis Baratariae verdächtig mache? Wie dieses Laster zu bestraffen, und wie sich eine Lands-Herrschafft vor solchen Geschenck-fressern hüten könne. Franckfurt ; und Wetzlar: In Druckt- und Verlegung Georg Ernst Wincklers.
Chicago Style CitationWiederholdt, Johann Ludwig. Repraesentatio Judicis Muneribus Ac Donis Corrupti: Das Ist: Kurtze Abbildung Eines Durch Gaben Und Geschencke Bestochenen Richters, Darin Gezeiget Wird: Ob Und Wie Weit Einem Richter Geschencke Zu Nehmen Erlaubt Seye Oder Nicht? Wie Sich Ein Richter Des Criminis Baratariae Verdächtig Mache? Wie Dieses Laster Zu Bestraffen, Und Wie Sich Eine Lands-Herrschafft Vor Solchen Geschenck-fressern Hüten Könne. Franckfurt ; und Wetzlar: In Druckt- und Verlegung Georg Ernst Wincklers, 1710.
MLA CitationWiederholdt, Johann Ludwig. Repraesentatio Judicis Muneribus Ac Donis Corrupti: Das Ist: Kurtze Abbildung Eines Durch Gaben Und Geschencke Bestochenen Richters, Darin Gezeiget Wird: Ob Und Wie Weit Einem Richter Geschencke Zu Nehmen Erlaubt Seye Oder Nicht? Wie Sich Ein Richter Des Criminis Baratariae Verdächtig Mache? Wie Dieses Laster Zu Bestraffen, Und Wie Sich Eine Lands-Herrschafft Vor Solchen Geschenck-fressern Hüten Könne. Franckfurt ; und Wetzlar: In Druckt- und Verlegung Georg Ernst Wincklers, 1710.