Lier, H. W. (1702). Formulae Cancellariae Cameralis: Das ist: Aussführlich- und Nothwendiger Unterricht aller Formularien, Wie solche in Teutsch- und Lateinischen Stylo an des Hochlöbl. Käyserl. und des Heil. Reichs Cammer-Gerichts Cantzley bey Außfertigung der Processen Uhrkuundten und anders, nach dem Jüngern Regenspurg. Reichs-Schluß de Anno 1654. üb- und gebräuchlich. Allen Cantzleyen und Gerichtern- wie auch denen in Praxi Camerali sich Ubenden fast dienfamb und nützlich. Mit mehrerm Fleiß zusammen getragen, und zu besserm Verstand der ersteren Edition, jetzo mit einverleibter gewöhnlicher Cantzley Tax, und deßwegen hiebevoren gnädigst ertheiltem Chur-Fürstl. Mäyntzischen Befelch: wie nicht weniger der an oberwehntem Käyserl. und Heil. Reichs-Cammer-Gericht, der Botten Ordnung halber, für Jahren gnädigst außgelassenen Decretis, und sonsten guten theils vermehrt und zum dritten mahl herauß gegeben. Wetzlar: Druckt- und verlegts Georg Ernst Winckler.
Chicago Style CitationLier, Heinrich Wilhelm. Formulae Cancellariae Cameralis: Das Ist: Aussführlich- Und Nothwendiger Unterricht Aller Formularien, Wie Solche in Teutsch- Und Lateinischen Stylo an Des Hochlöbl. Käyserl. Und Des Heil. Reichs Cammer-Gerichts Cantzley Bey Außfertigung Der Processen Uhrkuundten Und Anders, Nach Dem Jüngern Regenspurg. Reichs-Schluß De Anno 1654. üb- Und Gebräuchlich. Allen Cantzleyen Und Gerichtern- Wie Auch Denen in Praxi Camerali Sich Ubenden Fast Dienfamb Und Nützlich. Mit Mehrerm Fleiß Zusammen Getragen, Und Zu Besserm Verstand Der Ersteren Edition, Jetzo Mit Einverleibter Gewöhnlicher Cantzley Tax, Und Deßwegen Hiebevoren Gnädigst Ertheiltem Chur-Fürstl. Mäyntzischen Befelch: Wie Nicht Weniger Der an Oberwehntem Käyserl. Und Heil. Reichs-Cammer-Gericht, Der Botten Ordnung Halber, Für Jahren Gnädigst Außgelassenen Decretis, Und Sonsten Guten Theils Vermehrt Und Zum Dritten Mahl Herauß Gegeben. Wetzlar: Druckt- und verlegts Georg Ernst Winckler, 1702.
MLA CitationLier, Heinrich Wilhelm. Formulae Cancellariae Cameralis: Das Ist: Aussführlich- Und Nothwendiger Unterricht Aller Formularien, Wie Solche in Teutsch- Und Lateinischen Stylo an Des Hochlöbl. Käyserl. Und Des Heil. Reichs Cammer-Gerichts Cantzley Bey Außfertigung Der Processen Uhrkuundten Und Anders, Nach Dem Jüngern Regenspurg. Reichs-Schluß De Anno 1654. üb- Und Gebräuchlich. Allen Cantzleyen Und Gerichtern- Wie Auch Denen in Praxi Camerali Sich Ubenden Fast Dienfamb Und Nützlich. Mit Mehrerm Fleiß Zusammen Getragen, Und Zu Besserm Verstand Der Ersteren Edition, Jetzo Mit Einverleibter Gewöhnlicher Cantzley Tax, Und Deßwegen Hiebevoren Gnädigst Ertheiltem Chur-Fürstl. Mäyntzischen Befelch: Wie Nicht Weniger Der an Oberwehntem Käyserl. Und Heil. Reichs-Cammer-Gericht, Der Botten Ordnung Halber, Für Jahren Gnädigst Außgelassenen Decretis, Und Sonsten Guten Theils Vermehrt Und Zum Dritten Mahl Herauß Gegeben. Wetzlar: Druckt- und verlegts Georg Ernst Winckler, 1702.